Masterplan Zukunft notwendig

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet von der neuen Bundesregierung einen Masterplan Zukunft für Deutschland“, sagten der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Bürgermeister Ralph Spiegler und Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin. „Wir alle wissen, bei Klimaschutz und Klimaanpassung ist es fünf vor zwölf“, sagten Spiegler und Landsberg. Die Städte und Gemeinden befinden sich dabei in einer Schlüsselfunktion. „Der notwendige schnelle Zuwachs der regenerativen Energien (Windkraft und Solaranlagen) wird nur gelingen, wenn wir es schaffen, die Menschen vor Ort zu überzeugen und mitzunehmen. Das muss eine zentrale Rolle in den Koalitionsvereinbarungen spielen. Wer die Städte und Gemeinden an den politischen Katzentisch verweist, wird scheitern.

Spiegler und Landsberg forderten, die Klimaschutzziele müssten nicht nur beschrieben, sondern ihre Umsetzung müsse konkret vorangebracht und finanziert werden. „Viele gute Ansätze dauern in der Umsetzung nach wie vor viel zu lange. Deshalb brauchen wir ein Klimaschutzbeschleunigungsgesetz“, so Spiegler und Landsberg. Dazu gehören aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes digitale Genehmigungsverfahren, der Verzicht auf naturschutzrechtliche Ausgleichsregelungen – wenn die Maßnahme dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dient – die Verkürzung der Gerichtswege und auch Präklusions- und Stichtagsregelungen, um die Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Denkbar sei zudem ein zunächst auf 100.000 Dächer angelegtes Solarförderprogramm für kommunale Liegenschaften. Diese Maßnahmen müssen mit einer effektiven Kommunikationsstrategie verbunden werden. Gerade die Bereitschaft, auch persönlich beizutragen und mögliche Einschränkungen zu akzeptieren, müsse erhöht werden. „Der Grundsatz ‚not in my backyard′ nach dem Prinzip ‚Ich bin für Klimaschutz, möchte aber die Windenergie nicht in Sichtweite haben, den Schienenverkehr nicht hören und die neue Busstation auch nicht vor dem Haus haben′ darf nicht länger gelten“, so Spiegler und Landsberg. Insgesamt stehe fest, dass die notwendigen Maßnahmen für mehr Klimaschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien nur dann erfolgreich sein können, wenn die sozialen Belange und die Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsplätze in einer Gesamtbetrachtung entsprechend gewichtet werden.

Um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen, müsse auch die kommunale Handlungsfähigkeit gestärkt werden, betonten Spiegler und Landsberg. „Wer diese Ziele ernst nimmt, muss den kommunalen Investitionsrückstand (149 Mrd. Euro) konsequent nachhaltig abbauen, damit das Leben vor Ort endlich besser wird und wir in die Zukunft investieren können.

Aus Sicht des kommunalen Spitzenverbandes ist außerdem eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. „Klimaanpassung und Klimaschutz müssen als neue Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91a Grundgesetz verankert werden. Zurecht ist dort der Küstenschutz bereits vorgesehen. Klimaanpassung und Klimaschutz gehören notwendig dazu und werden die Verantwortung von Bund und Ländern stärken“, so Spiegler und Landsberg abschließend.

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