Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste prekäre Finanzsituation der Kommunen macht einen 2. Rettungsschirm unabdingbar. Die massiven Einbrüche bei den Einnahmen sowie die Reform der Konzessionsabgaben standen im Mittelpunkt der online abgehaltenen 101. Sitzung des DStGB-Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft. „Die kommunale Handlungs- und Investitionsfähigkeit muss gewahrt werden, dies wird mit entscheidend für die wirtschaftliche Erholung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nach dieser historischen Krise sein“, stellte Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling als Vorsitzender des Gremiums klar.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Kämmerinnen und Kämmerer aus ganz Deutschland haben Corona-konform online unter anderem über die dramatischen Auswirkungen der Pandemie auf die Kommunalhaushalte, die Herausforderungen des neuen Umsatzsteuerrechts, eine Reform der Konzessionsabgabenverordnung sowie die bessere finanzielle Beteiligung der betroffenen Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen beraten.
Schon heute ist absehbar, dass auch das Jahr 2021 durch das Corona-Virus und die zu seiner Eindämmung notwendigen Maßnahmen geprägt sein wird. Folgen für die Städte und Gemeinden werden auch in diesem Jahr dramatisch niedrige Steuereinnahmen und spürbare Einnahmenausfälle in den Bereichen Kultur, ÖPNV, Kitas und Schwimmbäder sein. Ein neuerliches Herauswachsen aus der Krise wird nur mit starken Kommunen gelingen, die in ihre Infrastruktur investieren und über ihre Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport und Gesundheit einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten können. Dies können die Kommunen aber nicht alleine schaffen. „Die Länder und der Bund müssen sich daher ihrer Verantwortung stellen und endlich einen 2. kommunalen Rettungsschirm aufspannen, der die gemeindlichen Ausfälle bei der Gewerbe- und Einkommensteuer im laufenden sowie kommenden Jahr kompensiert. Hier ist Eile geboten, denn die Kommunen brauchen Planungssicherheit, um Investitionen vorantreiben zu können und nicht im Gegenteil gar kürzen zu müssen. Der schon heute massive kommunale Investitionsrückstand würde weiter anwachsen und dem Wirtschaftsstandort Deutschland irreparablen Schaden zufügen“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a. d. Donau).
Der Ausschuss hat im Übrigen ein Positionspapier zur Modernisierung der Konzessionsabgabe beraten. Die Liberalisierung des Energiesektors sowie die Energiewende haben das Energieversorgungssystem in den letzten Jahren und Jahrzehnten grundlegend verändert und passen nicht mehr zur bisherigen Systematik der Konzessionsabgaben. Vermehrte Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien sowie die im Interesse des Klimaschutzes wichtige Steigerung der Energieeffizienz im Strom- und Wärmebereich verringern die Einnahmen aus der Abgabe. „Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, in der wichtige Steuereinnahmen der Gemeinden sich erheblich vermindern, sind verlässliche Einnahmen wie die Konzessionsabgabe für kommunale Investitionen dringend geboten. Wir brauchen eine Reform, die die Einnahmen der Gemeinden aus der Konzessionsabgabe langfristig absichert. Für viele Gemeinden ist sie eine wichtige Finanzierungsquelle, weil sie ungeschmälert, also ohne Abzugswirkungen in den Finanzausgleichssystemen der Länder zur Verfügung steht. Die 3,2 Milliarden Euro, welche die Gemeinden im Jahr 2019 durch die Konzessionsabgabe eingenommen haben, wurden für Investitionen in Klimaschutz, Schulen, Kitas, Straßen, Breitband und zur Schuldentilgung verwendet. Deshalb gilt es die Konzessionsabgabe zu sichern, um die Gemeinden langfristig lebenswert zu halten“, forderte der Vorsitzende des Ausschusses abschließend.