Neustart in der Migrationspolitik einleiten

„Die Städte und Gemeinden sind bei der Unterbringung, der Versorgung und der Integration längst an ihrer Leistungsgrenze angelangt. Wir wollen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern helfen, aber die Kapazitätsgrenzen sind nun einmal beschränkt. Darauf muss die Politik endlich eine dauerhafte und nachhaltige Antwort finden“, betonten Brandl und Landsberg.

Im Einzelnen fordert der Deutsche Städte und Gemeindebund eine wirksame Begrenzung des Zustroms und eine faire Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Deutschlands, aber auch innerhalb der EU. Notwendig ist zudem ein wirksamer Schutz der Außengrenzen der EU, mit der Möglichkeit, schon dort Asylverfahren für Personen durchzuführen, die voraussichtlich keine Bleibeperspektive haben. Auch die Harmonisierung der Integrations- und Sozialleistungen sei ein notwendiger Schritt.

Um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu gefährden, sei die konsequente Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen von großer Bedeutung. „Vielfach reichen die Vorlaufzeiten in den Kommunen nicht aus, um die Aufnahme neu ankommender Menschen gut zu organisieren“, so Brandl und Landsberg. „Wir brauchen daher ein Frühwarnsystem bzw. ein Lagezentrum, das über ankommende Personen informiert. Notwendig ist außerdem eine deutliche Ausweitung der Erstaufnahmeeinrichtungen von Bund und Ländern, sodass nur Personen mit Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt werden“, forderten Brandl und Landsberg.

Von Bund und Ländern erwarten die Kommunen die dauerhafte Finanzierung von Unterbringung, Versorgung und Integration der nach Deutschland gekommenen Menschen. Dies müsse auch für die zusätzlichen Kita- und Schulplätze gelten. „Insgesamt geht das Finanzierungsbingo zwischen Bund und Ländern zu Lasten der Kommunen. Das muss ein Ende haben“, kritisierten Brandl und Landsberg. „Nicht zuletzt deswegen fordern wir eine neue ‚Gemeinschaftsaufgabe Integration’ im Grundgesetz, in der die Finanzierung von Unterbringung, Versorgung und Integration zwischen Bund und Ländern verbindlich geregelt wird. Damit würde auch rechtlich eindeutig festgelegt, dass Bund und Länder diese Aufgabe gemeinsam finanzieren müssen“.

„Weiterhin schlagen wir ein Migrationsgesetzbuch vor, welches alle bestehenden Regelungen in einem Gesetz zusammenführt und harmonisiert“, so Brandl und Landsberg. Dieses Gesetz sollte unter anderem Regelungen zur Zuständigkeit des Bundes für Abschiebung und Rückführung sowie eine eindeutige Festschreibung des Grundsatzes „Fördern und Fordern“ für Integrationsmaßnahmen enthalten. Notwendig sind aus Sicht des DStGB klare Zuständigkeitsregelungen bei den Integrationsmaßnahmen, Regelungen zum Datenaustausch und Zugriff auf alle notwendigen Register durch die beteiligten Behörden. Schließlich brauche es auch die Möglichkeit, Abweichungen von Standards, etwa Gruppen- und Klassengrößen in Kita und Schule, vorzusehen, um den notwendigen Zugang zu Einrichtungen zu Integrationszwecken zu ermöglichen.

„Das Migrationsgesetzbuch muss von vorneherein so aufgestellt werden, dass die Verfahren digital schnell und unbürokratisch abgewickelt werden können. Wir brauchen einen wirklichen Neustart in der Migrationspolitik, ohne die derzeit noch bestehenden bürokratischen Hürden und Verzögerungen. Die Kommunen erwarten von Bund und Ländern, dass dieser notwendige Neustart schnell eingeleitet wird“, so Brandl und Landsberg abschließend.

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