Pressemitteilung

Kommunen fordern Wärmewende mit Plan und Augenmaß

Die Städte und Gemeinden stehen hinter der Wärmewende. Als zentrale Akteure bei der Umsetzung vor Ort ist den Kommunen dabei auch klar, dass die Wärmewende mit Plan und Augenmaß erfolgen muss. Dafür braucht es realistische Um- und Ausbaupfade für Wärme- und Gasnetze, die Planungssicherheit für Kommunen und Energieversorger gewährleisten. Insbesondere müssen die Vorgaben für den Einsatz von erneuerbaren Energien in Wärme- und Gasnetzen erreichbar sein. 

Da die Wärmeversorgung in Zukunft im Wesentlichen dezentral stattfinden wird, muss sie auf die verschiedenen lokalen Gegebenheiten zugeschnitten werden können. Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das anstehende Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung will die Bundesregierung Rahmenbedingungen schaffen, die dies ermöglichen. Dabei ist die Verzahnung des GEG mit einem kommunalen Wärmeplanungsgesetzes dringend erforderlich, da hier verfrühte Vorfestlegungen den Ergebnissen einer zukünftigen Wärmeplanung entgegenstehen könnten. „Deshalb ist eine echte Technologieoffenheit sowie praxisgerechte Umsetzungsfristen im Gesetz zu gewährleisten, die es Kommunen bei ihrer Wärmeplanung ermöglichen alle technischen Potentiale für die Wärmewende zu nutzen“, so Dr. Gmehling. So verhindert eine zu starke Fokussierung auf eine einzelne Technologie wie die Wärmepumpe etwa im Gebäudebestand einen optimalen Mix der unterschiedlichen Versorgungsinfrastrukturen in den Bereichen Strom, Gas und Wärme. In bestehenden Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden ist die Wärmepumpe oft keine realistische technische Option, sondern funktioniert nur im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung. 

Außerdem muss jede Kommune, unabhängig von ihrer Größe und Verpflichtung zur Wärmeplanung, von den Fördermitteln für die Wärmeplanung in gleicher Weise profitieren können. Dabei gilt es Inkongruenzen in der Fördersystematik zu vermeiden, etwa indem Fördermittel auch im Falle einer verbindlichen Einführung der Wärmeplanung weiterhin in Anspruch genommen werden können. „Darüber hinaus muss zwingend sichergestellt werden, dass Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft mit Blick auf die klimaneutrale Transformation ihres Gebäudebestandes umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden“, sagte Gmehling abschließend.

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