Infolge notwendiger Einsparungen werden die Kommunen damit bei weitem nicht so ausreichend in Klimaschutz, Klimaanpassung, Energie- und Verkehrswende investieren können, wie es notwendig ist – die tatsächlichen Investitionen werden angesichts steigender Preise sogar stetig abnehmen. Ursache für die absehbare Haushaltskrise sind die Ausgabensteigerungen durch die Inflation, steuerrechtsbedingte Einnahmeausfälle sowie die unzureichende Flüchtlingsfinanzierung.
Zu den heute veröffentlichten Prognosedaten zur kommunalen Finanzlage sagten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände Oberbürgermeister Markus Lewe (Deutscher Städtetag), Reinhard Sager (Deutscher Landkreistag) und Bürgermeister Dr. Uwe Brandl (Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Die Kommunalfinanzen rutschen in eine dauerhafte Schieflage. Kurzlebige Hilfsprogramme lösen nicht das strukturelle Problem des Defizits, was sich gerade derzeit wieder bestätigt. Wir brauchen einen größeren Anteil an den Gemeinschaftssteuern – um flexibel und ohne riesigen bürokratischen Aufwand die Problemlagen vor Ort angehen zu können.“
Die Kommunen haben auf absehbare Zeit keinen Spielraum für neue Aufgaben, obwohl sie dringend die Transformation vor Ort angehen wollen und müssen. Dies gilt beispielsweise für die Energiewende sowie den Ausbau kommunaler Klimaschutzmaßnahmen. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände machten deutlich: „Wir brauchen verlässliche, langfristig tragfähige Antworten. Eine generelle Lösung, bei der nicht jedes Jahr aufs Neue zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestritten werden muss, kann nur ein größerer Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern sein. Auch bei einzelnen Finanzierungsfragen brauchen wir langfristig tragfähige Lösungen, die nicht immer wieder neu verhandelt werden müssen. Das Ringen um die Finanzierung der Versorgung und Integration von Geflüchteten muss im Herbst zu einer nachhaltigen Lösung führen. Wir brauchen eine langfristige Finanzierung, die sich dynamisch den schwankenden Flüchtlingszahlen anpasst.“
Hingewiesen sei darauf, dass unter der technischen Annahme geschätzt wurde, dass die bisherigen Regelungen des Bundes und der Länder zur Flüchtlingsfinanzierung unabhängig von der bislang nur befristet und für 2022 und 2023 erfolgten Regelungen über den gesamten Prognosezeitraum gültig sind. Ansonsten gilt die geltende Rechtslage. Die infolge des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes und vor allem des Wachstumschancengesetzes (2025 -1,1 Mrd. € und 2026 -1,9 Mrd. €) zu befürchtenden gemeindlichen Mindereinnahmen sind hier folglich noch nicht inkludiert und angesichts der ohnehin tiefroten Zahlen finanziell auch nicht verkraftbar.
Vor dem Hintergrund der äußerst prekären Finanzlage der Kommunen sind die von der Bundesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2024 vorgesehenen radikalen Kürzungen bei der Förderung ländlicher Räume besonders fatal. Die geplanten Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie der vorgeschlagene Wegfall des „Sonderrahmenplans zur ländlichen Entwicklung“ gefährden zahlreiche Projekte in den Kommunen. Hierzu zählen Maßnahmen für attraktive und lebendige Ortskerne wie Dorfgemeinschaftshäuser ebenso wie Investitionen für eine bessere Infrastruktur und Grundversorgung auf dem Land oder für die Stärkung des Tourismus. Für mehr Klimaschutz, gleichwertige Lebensverhältnisse und angesichts der demografischen Herausforderungen gilt es mehr denn je, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- und Erholungsorte zu stärken. Wenn nun die geplanten Maßnahmen ausbleiben, konterkariert der Bund die Bemühungen um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland und setzt die Zukunftsfähigkeit ländlicher Kommunen aufs Spiel. Die Kürzungen widersprechen dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung, wonach die Mittel für die GAK jährlich dynamisch erhöht werden sollten und der Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung aufgestockt werden soll.