Kommunale Finanzen weiter im Corona-Tief

Der DStGB fordert von der neuen Bundesregierung und den Ländern daher eine dauerhafte und auskömmliche finanzielle Unterstützung. Nur so können die Haushalte vieler Kommunen stabil gehalten und kann in die Zukunft investiert werden. Dabei sind die Erwartungen an die Leistungskraft und die Investitionen der Städte und Gemeinden berechtigterweise hoch.

Die neue Bundesregierung muss klären, wie die nötigen Investitionen in die Zukunft unseres Landes verlässlich und langfristig ausfinanziert werden können“, so Landsberg. Der Investitionsrückstand der Kommunen beläuft sich schon heute auf fast 150 Milliarden Euro. Dieser Berg kann nur langfristig abgetragen werden, dafür ist ein Bürokratieabbau, Pauschalierungen und vor allem Planungssicherheit unverzichtbar, um die nötigen Personalkapazitäten in den Verwaltungen und in den Unternehmen zu gewinnen und halten zu können.

Zudem dürfen die Kommunen nicht immer weiter mit Ausgabenbelastungen ausgezehrt werden“, so Landsberg. „Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung ist politisch und gesellschaftlich gewollt. Wenn der Bund diesen verspricht, muss der dessen Erfüllung auch ausfinanzieren und nicht bei den Gemeinden abladen, die Milliardenausgaben deswegen zu stemmen haben, über die sie nicht verfügen. ‚Weniger versprechen, mehr absichern′ muss die Devise sein“.

Nach den Zahlen der November-Steuerschätzung müssen die Kommunen bis 2024 mit 19,6 Milliarden Euro weniger im Vergleich zu den Planungen vor Corona auskommen. Angesichts der förmlich explodierenden Corona-Infektionszahlen und der weiterhin spürbaren Engpässe im Welthandel ist die Gefahr groß, dass die Mindereinnahmen noch deutlich höher ausfallen.

Die Gewerbesteuer (brutto) hat sich nach dem Einbruch im vergangenen Jahr spürbar erholt, was auch auf Nachzahlungen aus dem Jahr 2020 zurückzuführen ist, liegt aber dennoch unter den Erwartungen von vor der Pandemie und beläuft sich in diesem Jahr voraussichtlich auf 55,8 Mrd. Euro (Schätzung 10/2019: 56,4 Mrd. €). Auch beim Einkommensteueranteil erwarten die Gemeinden spürbare Einnahmeverluste (Schätzung 11/2021 44,2 Mrd. € zu Schätzung 10/2019 46,4 Mrd. €).

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