Allein bei den Kommunen scheiden bis 2030 ca. 550.000 Personen aus, da sie das Rentenalter erreicht haben. Diese Situation ist eine Gefahr für unseren Wohlstand und gefährdet die Produktivität unserer erfolgreichen Wirtschaft. Dr. Hubertus Hille, Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg, verwies darauf, dass im Bereich der IHK Bonn Rhein-Sieg die Unternehmen zunehmend unter dem Fach- und Arbeitskräftemangel leiden. Dies behindere die Entwicklung der Unternehmen und der Region. Betroffen sind hier nahezu alle Unternehmen.
Es muss also darum gehen, zusätzliche Fachkräfte sowohl im In- wie im Ausland zu gewinnen, führte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, aus. Im Inland gilt das zum Beispiel für die aus der Ukraine Vertriebenen, die teilweise gut qualifiziert sind und teilweise dauerhaft in Deutschland bleiben wollen. Nach entsprechenden Sprachkursen und unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Kinderbetreuung gewährleistet wird, haben sie gute Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Zusätzliches Potenzial besteht im Inland auch darin, dass wieder mehr Menschen, die jetzt in Teilzeit arbeiten, auf eine volle Stelle gehen. Im öffentlichen Dienst ist der Anteil von Frauen, die in Teilzeit arbeiten, bei über 70 Prozent. Hier lassen sich Potenziale erschließen, wenn man zum Beispiel mit geschickten Arbeitszeitmodellen und einer Gewährleistung der Kinderbetreuung die Möglichkeiten erweitert. Das alles wird allerdings nicht reichen. Wir brauchen auch Fachkräfteeinwanderung aus Drittländern. Die vorliegenden Überlegungen der Bundesregierung enthalten zahlreiche richtige Ansätze. Dies gilt insbesondere für die schnellere und unbürokratische Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Dazu müssen die Verfahren unter anderem zentralisiert und digitalisiert werden. Auch sind Überlegungen richtig, während einer notwendigen Nachqualifizierung bereits zu arbeiten. Der Bund sollte auch die Möglichkeiten deutscher Sprachkurse im Ausland stärken. Überlegungen, Drittstaaten-Angehörigen einen Aufenthalt zur Suche nach einem Arbeitsplatz zu ermöglichen (sogenannte Potenzialzuwanderung), kann so lange akzeptiert werden, wie die Personen ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen, sagten Hille und Landsberg.
Insgesamt müssen die Verfahren deutlich beschleunigt werden. Selbst gut qualifizierte Personen in Drittstaaten, wie zum Beispiel Indien oder Pakistan, benötigen lange Zeit, bis sie überhaupt ein Visum beantragen können und dies dann auch erteilt wird. Hier könnten die Auslandsvertretungen der Industrie- und Handelskammern sinnvoll eingebunden werden und auch Kontakte zu konkreten Arbeitgebern herstellen. Das ist umso wichtiger, als Industriestaaten in Drittländern nach qualifiziertem Personal suchen. Häufig ist es für den ausländischen Experten einfacher, in ein englischsprachiges Land zu gehen, da er in seiner Ausbildung regelmäßig die englische Sprache erlernt hat.
Die Verfahren ließen sich sicher auch deutlich vereinfachen, wenn es eine eigene Bundesagentur für Einwanderung gäbe und somit eine Trennung zwischen Asylverfahren und Einwanderung, sagten Hille und Landsberg. Denn die Verwaltungsverfahren für beide Personengruppen sind grundlegend unterschiedlich. Bei Asylbewerbern steht eine rechtsstaatliche Entscheidung über ein Bleiberecht im Vordergrund, bei der Gruppe der Fachkräfte hingegen müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, damit sie sich gezielt für den Weg nach Deutschland entscheiden.
Neben der Gewinnung von Fachkräften ist die Digitalisierung ein wichtiger Baustein zur Überwindung des Fachkräftemangels. Mit zunehmenden digitalen und automatisierten Genehmigungs- und Planungsverfahren werden Behörden und Wirtschaft entlastet.
Last not least müssen wir auch im Inland dafür sorgen, dass die nach wie vor zu hohe Zahl der Schulabbrecher endlich deutlich reduziert wird, denn eine qualifizierter Schulabschluss ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn, so Hille und Landsberg abschließend.