Aktuell prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) die Zulässigkeit des sog. steuerlichen Querverbundes. Dieser ist unverzichtbar, um für jedermann bezahlbare qualitative kommunale Angebote aufrecht halten zu können, zum Beispiel für den ÖPNV oder Schwimmbäder.
Daher treten wir mit Nachdruck in und gegenüber der EU für die kommunale Daseinsvorsorge und deren Absicherung im europäischen Recht ein! Bezahlbare kommunale Daseinsvorsorge ist wichtig für die Akzeptanz des Staates!
28. November 2019