Angesichts der aktuellen Zukunftsszenarien zur Kindertages- und Grundschulbetreuung sind Bund und Länder gefordert, einen Masterplan für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Abstimmung mit den Kommunen zu erstellen. Es ist vollkommen unrealistisch, dass dies von heute auf morgen zu schaffen ist. Notwendig ist eine Perspektive, wie die Finanzierung der Kinderbetreuung auf eine nachhaltige finanzielle Grundlage unter dauerhafter, maßgeblicher Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten gestellt werden kann, sowie eine umfassende Personaloffensive zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern, z.B. durch die duale Ausbildung. Mit Blick auf Ganztagsbetreuungsplätze für Grundschulkinder erwartet der DStGB einen Aktionsplan der Kultusministerkonferenz zum bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschulen. Eine bundesrechtliche Normierung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Kindertagesbetreuung für Grundschulkinder im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird abgelehnt. Sinnvoll wären eine Änderung des Grundgesetzes und eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungswesen, so dass der Bund sich mit Zustimmung der Länder auch dauerhaft in die Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe einbringen könnte.
8. Dezember 2017