Es ist richtig, dass die Wärmeplanung ab diesem Jahr flächendeckend erstellt werden soll: Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026, für alle anderen Gemeindegebiete spätestens bis zum 30.06.2028. Nun liegt die Umsetzung zunächst bei den Ländern, die die Kommunen mit der Erstellung der Wärmepläne beauftragen werden. Hier muss das Augenmerk darauf liegen, eine auskömmliche Finanzierung zur sichern und den Aufwand für die Wärmeplanung möglichst zu reduzieren.
Eine sachgerechte Wärmeplanung fordert von den Kommunen vor allem strategische Voraussicht - mehrere Jahrzehnte in die Zukunft. Mit den vorhandenen personellen Kapazitäten und finanziellen Mitteln werden jedoch die zuständigen Stellen in den Verwaltungen an ihre Grenzen stoßen und auch in den Planungsbüros, die mit der Wärmeplanung beauftragt werden, sind die Kapazitäten begrenzt. Deshalb ist es bei der landesgesetzlichen Umsetzung der Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz besonders wichtig, Regelungen zu schaffen, die den Aufwand für Kommunen begrenzen.
Für die Wärmewende ist die Wärmeplanung ein wichtiger erster Schritt, die notwendige Gebäudesanierung und der Ausbau einer klimaneutralen Wärmeinfrastruktur werden die Kommunen und Stadtwerke bzw. kommunal geprägten Energieversorger in den kommenden Jahren jedoch um ein Vielfaches strapazieren. So umfassen Investitionen in die leitungsgebundene Wärme-versorgung u.a. den Ausbau von Wärmenetzen und Wärmeerzeugungs- und Speicheranlagen, die Umwidmung von Gasnetzen zu grünen Gasen/Wasserstoff, die Ertüchtigung der Stromnetze, die energetische Sanierung und den Umbau von Gebäuden und Quartieren. Diese Investitionen sind nicht allein von der kommunalen Ebene leistbar und müssen von staatlicher Seite unterstütz werden.