Anstelle enger Begründungszwänge bedarf es einer Öffnung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung zugunsten von Klimaschutz, Verkehrssicherheit und einer hohen Aufenthaltsqualität vor Ort. Die Umsetzung dieses Passus im Koalitionsvertrag muss aus Sicht des DStGB jetzt schnell und konsequent angegangen werden, um den klimafreundlichen Umbau unserer Verkehrssysteme zu beschleunigen.
Die Kommunen müssen einfach und unbürokratisch über Tempo-30 oder die Einrichtung von Fußgängerüberwegen entscheiden können. Hier braucht es maximale Flexibilität anstelle nachgewiesener Unfallzahlen, dem Vorhandensein besonderer Gefahrenlagen und umständlicher Genehmigungsverfahren. Dem steht das Straßenverkehrsrecht jedoch häufig im Weg.
Der Gesetzgeber ist zudem gefordert, klare Regelungen und Sanktionsmöglichkeiten für das stationslose Bike- und E-Scooter-Sharing zu schaffen. Gerade sorglos abgestellte E-Roller sorgen vielerorts für Ärger. Etwa wenn sie Barrieren für Fußgänger und Radfahrer darstellen oder eine besondere Gefahr für Menschen mit Behinderung sind. Die Kommunen brauchen daher klare Befugnisse, um Obergrenzen für E-Roller im Stadtgebiet, Fahr- und Parkverbote sowie das schnelle Beseitigen falsch abgestellter Fahrzeuge durchzusetzen. Somit entstünde auch eine höhere Akzeptanz der E-Roller.
Das vollständige Positionspapier mit allen Vorschlägen sowie Infografiken des DStGB kann unten heruntergeladen werden.