In dem neuen DStGB-Positionspapier „Corona-Pandemie zur Stärkung der Gesundheitsversorgung nutzen spricht sich der DStGB für eine stärkere Vernetzung zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Krankenhäusern im Sinne von intersektoralen Versorgungsstrukturen, den Ausbau der Digitalisierung und der telemedizinschen Möglichkeiten, der Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Rolle der Kommunen aus.
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