Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Umsatzsteuerbarkeit von Beistandsleistungen vom Bund und den Ländern ein klares Bekenntnis zum Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit. Eine Umsatzsteuerpflichtigkeit interkommunaler Kooperationen würde die öffentliche Leistungserbringung verteuern und so kostensparende Organisationsstrukturen verhindern. Im Interesse des Gemeinwohls gilt es, zügig gesetzlich klarzustellen, dass die öffentliche Zusammenarbeit nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
3. März 2015