Zwar wird es angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser geben. Dennoch sind Gefahrenanalysen, u. a. durch Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten, die Schaffung zusätzlicher Rückhalteräume, ein optimierter Deichschutz sowie eine hochwasserangepasste Siedlungsentwicklung unerlässlich. Neben einem Ausbau des Katastrophen- und Zivilschutzes in den Ländern ist auch die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger weiter zu stärken.
Weitere Eckpunkte können dem DStGB-Positionspapier „Hochwasserschutz“ entnommen werden.