Städte und Gemeinden müssen nun gründlich prüfen, wie sie Energie im Notfall einsparen könnten. Es gilt abzuwägen, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, ob Theater nachts wirklich angestrahlt werden müssen oder etwa ob sich der Betrieb von Ampelanlagen oder der Straßenbeleuchtung nachts reduzieren lasse. Gleiches gilt für das warme Wasser in Verwaltungsgebäuden im Sommer. Die Kommunen müssen hier individuelle Entscheidungen vor Ort treffen.
15. Juli 2022