Dabei verfolgen wir auch die Intention, den Städten und Gemeinden die verschiedenen Handlungs- und Verfahrensmöglichkeiten aufzuzeigen, die sich im Rahmen der Überlegungen für eine Neukonzessionierung bieten: von der Vergabe der Konzession an den bisherigen Netzbetreiber bis hin zur Übernahme der Konzession in eigener Regie und der Gründung eines eigenen Stadtwerks.
Eines ist dabei klar: Auf Grund der schwierigen Finanzlage vieler Kommunen kommt die Gründung eines eigenen Stadtwerkes nicht überall in Betracht. Konzessionsverträge bieten allerdings stets die Chance, kommunalen Einfluss auf die Netzinfrastruktur und die Versorgung sicherzustellen. Ungeachtet dessen sind Konzessionsverträge ein wichtiges Mittel zur Gestaltung von Kommunalpolitik: Vom Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen vor Ort bis hin zu lokalen Klimaschutzkonzepten.
Nicht zuletzt ist für uns in diesem Zusammenhang die Zukunft der Energieversorgung im ländlichen Raum ein wichtiges Thema. Auch künftig muss Energie flächendeckend zu erschwinglichen Preisen erhältlich sein. Diesbezüglich werden wir die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode an ihren Aussagen im Koalitionsvertrag messen: Dort wird ganz im Sinne des DStGB betont, dass die dezentrale Energieversorgung im ländlichen Raum weiter gefördert werden soll!