Nr. 81 - Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach

In dem Rechtsgutachten, dass der renommierte Verfassungsrechtler Professor Dr. Albert von Mutius ausgearbeitet hat, wird dargelegt, dass eine Ausweitung des sogenannten Optionsmodells über die bisherigen 69 Kommunen hinaus, wie vom Deutschen Landkreistag gefordert, als Lösung ungeeignet und auch verfassungswidrig wäre. Sie wäre eine Umgehung des Aufgabenübertragungsverbots nach Art. 84 I 7 GG und ist über Art. 106 VIII GG nicht zu finanzieren. Also müssten wiederum die Länderhaushalte nach den Konnexitätsregelungen einstehen, was zu erheblichen Verwerfungen im Bund-Länder-Finanzausgleich führen würde. Fehlbedarfe bei den Kreisen würden zudem ergänzend von den kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage zu finanzieren sein, und das ist mit Entschiedenheit abzulehnen.

Das vom DStGB vorgeschlagene „Zentrum für Arbeit“ wäre nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommune und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches „Zentrum für Arbeit“ ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden. Die zurzeit bestehenden Überlegungen zum kooperativen Jobcenter können in das Modell ohne Schwierigkeiten übertragen werden. Zudem muss es darum gehen, den fast 60 000 Beschäftigen von Kommunen und Bund, die in den ARGEn eine engagierte Aufbau- und Umsetzungsarbeit geleistet haben und leisten, endlich eine Perspektive zu geben, wie es weitergeht.

Wir wollen, dass Kommunen, die dies möchten, sich weiterhin gemeinsam mit dem Bund in der Beschäftigungspolitik engagieren können. Das von uns vorgestellte Modell bietet dafür auch den Vorteil, dass Kommunen und Bund auf einer Augenhöhe miteinander auf öffentlich-rechtlicher Grundlage kooperieren können und ein klarer Kostenrahmen aufgestellt werden kann. Zudem ist es für uns unerlässliche Voraussetzung, dass Kreise sich nur mit Zustimmung der betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechend verpflichten dürften.


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