Nr. 78 - Doppik in den kommmunalen Haushalten

Die deutschen Kommunen befinden sich in einer haushaltsrechtlichen Umbruchsituation. Seit die Innenministerkonferenz im Jahr 2003 ihre Beschlüsse für die Neuordnung des kommunalen Haushaltsrechts gefasst hat, hat in den meisten Ländern die Umsetzungsphase begonnen.

Die Einführung des doppischen Rechnungswesens in den Kommunalhaushalten soll Politik und Verwaltung eine bessere Steuerung ermöglichen. Betriebswirtschaftliche Instrumente kommen in den Kommunalverwaltungen zunehmend zum Einsatz, um Haushaltsstrukturen transparent zu machen und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Die Einführung der Doppik in den kommunalen Haushalten greift diese Entwicklung auf und führt sie fort. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat diesen Prozess schon früh unterstützt, gleichzeitig aber die Frage gestellt, ob es auch für kleine und kleinste Gemeinden notwendig ist, sich von der kameralen Haushaltsführung zu verabschieden. Letztlich muss diese Entscheidung in den Bundesländern getroffen werden.

Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist mit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen ein besonderes Problem verbunden. Es geht um die Frage, welche Auswirkungen sich aus der Umstellung für die Kreishaushalte und damit letztlich für die Höhe der Kreisumlage ergeben. Hintergrund dieser Problematik ist, dass die Anforderungen der doppischen Rechnungslegung den Haushaltsausgleich im Vergleich zur Kameralistik tendenziell schwieriger machen. Umlagepflichtige Gemeinden sind von den erhöhten Anforderungen in mehrfacher Hinsicht betroffen, da sie mit ihrer Umlage auch zum Haushaltsausgleich des Umlagehaushalts beitragen. Deshalb stellt sich für umlagepflichtige Gemeinden die Frage nach einer sachgerechten Umlage-Bemessungsgrundlage. Allein die Anwendung doppischer Ausgleichsregelungen darf nicht zu einer höheren Kreisumlage führen.

Es gilt, gegenüber den Landtagen und den Landesregierungen für das Ziel zu werben, Doppelbelastungen der kreisangehörigen Gemeinden durch die Umstellung auf die Doppik zu vermeiden und so die volkswirtschaftlich entscheidende Investitionsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden zu erhalten. Es sind nämlich die kreisangehörigen Gemeinden, die mit rund vierzig Prozent den größten Anteil an öffentlichen Bauinvestitionen in Deutschland schultern.

Die Broschüre soll die Problematik verdeutlichen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

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