An der Bedeutung öffentlicher Telefone hat die zunehmende Verbreitung von Mobiltelefonen im Grundsatz nichts geändert, auch wenn die Nutzungshäufigkeit an einigen Standorten in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen ist.
Um weiterhin eine angemessene und flächendeckende Versorgung der Kommunen mit öffentlichen Telefonstellen zu gewährleisten, werden zukünftig die bisherigen „Telefonzellen“ an sehr wenig genutzten Standorten durch so genannte „Basistelefone“ ersetzt. Nach zweijährigem Pilotbetrieb hat die Bundesnetz-agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen einer Empfehlung des den Pilotversuch begleitenden Projektbeirates, bestehend aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Netzagentur sowie Verbraucherverbänden entsprochen und das Basistelefon als vollwertige öffentliche Fernsprecheinrichtung anerkannt. Das Gerät kann als adäquater Ersatz für die bisher verwendeten Telefonzellen angesehen werden. Die vorliegende Dokumentation erläutert die Ereignisse, die zur Einführung des Basistelefons führten und gibt einen Überblick über dessen Konzept und Funktionsweise. Sie fasst die Vor- und Nachteile zusammen, die das in Anschaffung und Unterhaltung preiswerte Gerät mit sich bringt und schildert die Ergebnisse des wissenschaftlich begleiteten Pilotbetriebs.