Jüngere Änderungen des Vergaberechts haben sowohl das seit dem September 2005 geltende ÖPP-Beschleunigungsgesetz, u. a. durch die Einführung des so genannten Wettbewerblichen Dialogs, aber auch die seit dem 31. Januar 2006 zwingend anzuwendenden Neuregelungen des EU-Vergaberechts gebracht.
Weitere Neuerungen, wie zum Beispiel die Einführung eines Präqualifikationsverfahrens, sollen dazu beitragen, die Eignungsprüfung der Bieter durch die Kommunen zu erleichtern. Änderungen bewirken auch neue Wertgrenzen, mit denen die Kommunen in einigen Bundesländern vermehrt Beschränkte und Freihändige Vergaben durchführen können.
Kennzeichnend für die Entwicklung des Vergaberechts ist das immer stärker werdende Eingreifen des EU-Vergaberechts und auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ein Beispiel hierfür ist das Themenfeld der interkommunalen Kooperationen. Die kommunalen Spitzenverbände haben hier frühzeitig Stellung bezogen und fordern von den EU-Institutionen eine ausdrückliche Klarstellung, wonach rein interkommunale Kooperationen als verwaltungsinterne Vorgänge vom Vergaberecht freigestellt werden.
Die vorliegende Dokumentation stellt die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen des Vergaberechts praxisgerecht dar. Sie endet mit zehn Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes an die noch kommende Vergaberechts-novellierung. Ziel dieser Novellierung muss eine deutliche Entbürokratisierung sowie eine Investitionssteigerung insbesondere für den Mittelstand sein.