Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Ansätze, in denen die Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aufgegriffen werden. Deshalb wäre es falsch, wie teilweise Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Oppositionsparteien, eine ablehnende Generalkritik an dem Koalitionsvertrag zu üben.
Die Konsolidierung des Bundeshaushaltes und das Bekenntnis, dass es keine Spielräume für weitere Steuersenkungen bzw. zusätzliche staatliche Leistungen gibt, liegen auch im Interesse der Kommunen. Bedauerlich ist insoweit allerdings, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen bei der Kinderbetreuung nicht mit einer dauerhaften Finanzzusage verbunden werden. Die neue Bundesregierung muss die Ansätze im Koalitionsvertrag für eine Kommunaloffensive zur Stärkung der Städte und Gemeinden nutzen. Denn nur so kann das notwendige Hoffnungssignal für einen Aufschwung die Bürgerinnen und Bürger erreichen.
Dazu gehört eine Kommunalverträglichkeitsprüfung für alle politischen Vorhaben und Gesetzgebungsvorhaben. Dies kommt in dem Koalitionsvertrag bisher zu kurz, der aber immerhin vorsieht, dass in einem Bürokratie-TÜV zukünftig alle Gesetze auf ihre Kosten hin überprüft werden sollen. Hier muss die Regierung noch einen Schritt weitergehen. Wir erwarten bei jedem Gesetz eine konkrete Gesetzesfolgenabschätzung. Wie wirkt sich das Gesetz auf die Kommunen aus, schafft es neue Arbeitsplätze und Kostenfolgen mit Finanzierungsregelungen für wen?
Ein solcher Konsultationsmechanismus, an dem sich die kommunalen Spitzenverbände beteiligen würden, könnte dazu beitragen, dass wir endlich nicht immer mehr, sondern weniger und bessere Gesetze verabschieden.
Wir sollten uns zurück erinnern, wie wir Deutschland zu einem der besten Wohlfahrtsstaaten der Welt entwickelt haben. Nicht von oben nach unten, sondern von unten nach oben. Hier müssen wir ansetzen.