Nr. 53 - Bewertung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD aus kommunaler Sicht

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Unter dem Motto „Ohne starke Kommunen keine erfolgreichen Reformen und kein Aufschwung“ hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits im Juli 2005 seine Forderungen an die neue Bundesregierung und an den neuen Bundestag formuliert. Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Ansätze, in denen die Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aufgegriffen werden. Deshalb wäre es falsch, wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Oppositionsparteien eine ablehnende Generalkritik an dem Koalitionsvertrag zu üben. Die angekündigten Leistungsversprechen zum Beispiel bei der Kinderbetreuung müssen allerdings dauerhaft vom Bund finanziert werden.

Die Konsolidierung des Bundeshaushaltes und das Bekenntnis, dass es keine Spielräume für weitere Steuersenkungen bzw. zusätzliche staatliche Leistungen gibt, liegen auch im Interesse der Kommunen. Hervorzuheben sind:

  • Die Föderalismusreform wird umgesetzt, Aufgabenübertragungen des Bundes auf die Kommunen werden ausgeschlossen.
  • Ein Bürokratie-TÜV soll künftig alle Gesetze auf ihre Kosten überprüfen.
  • Eine kurzfristige Abschaffung der Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen, Reformüberlegungen im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform sollen konkret (gemeindescharf) berechnet werden. Insgesamt entsprechen die Ausführungen zu den Kommunalfinanzen weitgehend den Forderungen des DStGB. Das notwendige Einvernehmen der Kommunen bei einer Reform ist allerdings nicht thematisiert.
  • Die Langzeitarbeitslosigkeit wird nicht kommunalisiert. Die Änderungsvorschläge des DStGB zur Modernisierung bei Hartz IV und zur besseren Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs werden umgesetzt. Der Bund wird sich an den Unterkunftskosten sowohl für das Jahr 2006 als auch für das Jahr 2007 beteiligen. Die Beteiligung wird aufgrund der laufenden Revision festgelegt. Die Koalition bekennt sich zur Entlastung der Kommunen in Höhe von jährlich 2,5 Milliarden Euro.
  • Das geplante Investitionsprogramm kann auch zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur (zum Beispiel bei Verkehrsprojekten) führen.
  • Der Koalitionsvertrag bekennt sich zur Stärkung des ländlichen Raumes und zu einer nationalen Strategie der ländlichen Entwicklung.
  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste und ehrenamtliches Engagement werden verbessert.

Die Familienpolitik und die Bildung sowie die wichtige Rolle der Kommunen in diesem Zusammenhang werden als Schwerpunkte der politischen Arbeit definiert.

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