Doch das kommunale Verhältnis zum Mobilfunk war nicht immer entspannt. Verantwortungsträger in Städten und Gemeinden sahen sich um die Jahrtausendwende mit Beschwerden wegen des ungehindert wuchernden Antennenwaldes konfrontiert. Dieser löste nicht nur ästhetischen Verdruss aus, sondern auch Ängste, die aus der Sorge um mögliche Gesundheitsgefahren entsprangen. Das Thema Mobilfunkansiedlung war wegen seiner Intransparenz einem konstruktiven Dialog seinerzeit kaum mehr zugänglich. Vielmehr bot es einen idealen Nährboden für zugespitzte Debatten, die von der einen Seite technisch, von der anderen Seite emotional geführt wurden.
In dieser Lage entschlossen sich Mobilfunkbetreiber und kommunale Spitzenverbände mit der „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes“ (kurz: „Mobilfunkvereinbarung“) die Grundlagen für ein langfristiges und praxistaugliches Abstimmungsverfahren zwischen den Kommunen und der Mobilfunkseite zu legen. Die hierdurch eingeführten Abstimmungsroutinen und kommunalen Einwirkungsmöglichkeiten beruhigten die Lage. Sie tragen bis in die Gegenwart dazu bei, dass Mobilfunkanlagen in aller Regel konfliktfrei angesiedelt und betrieben werden können. Mobilfunk hat sich für die Branche und die Kommunen seitdem zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt, der mit der technischen Entwicklung permanent neue Abschnitte hinzugefügt werden. Das nächste Kapitel wird die Überschrift „5 G“ tragen. Mit der Einführung dieses neuen zukunftsweisenden Mobilfunkstandards werden mobilfunkgestützte Anwendungen in noch stärkerem Maße unser tägliches Leben bestimmen und beeinflussen.
Damit einher wird eine Netzverdichtung gehen, die Anzahl von Sende-Empfangseinheiten wird signifikant steigen. Dies wird Auswirkungen auf das Ortsbild der Städte und Gemeinden haben. Es ist nicht zu vermuten, dass ein erneuter scheinbar unkontrollierbarer Wildwuchs der Standorte von Mobilfunkanlagen als alternativlose Voraussetzungen einer prosperierenden Gemeindeentwicklung von der Bevölkerung ohne weiteres akzeptiert würde. Die Netzverdichtung muss daher transparent und pragmatisch auf Basis der bewährten Beteiligungsprozesse erfolgen. Doch nicht nur das technische, auch das juristische Umfeld des Mobilfunks wird zunehmend komplexer. Das Verhältnis konkurrierender rechtlicher Grundlagen zueinander, insbesondere der Mobilfunkvereinbarung, des Immissionsschutzrechts sowie des Telekommunikationsgesetzes, ist im Zusammenhang mit 5 G noch nicht abschließend geklärt. Ein weitgehend unproblematischer und rascher Netzausbau wird jedoch nur gelingen, wenn die erprobten Kommunikationsroutinen zwischen Mobilfunkunternehmen und den Städten und Gemeinden an die neue Netzstruktur angepasst werden können. Das Abstimmungsverfahren muss mit der Dynamik der Mobilfunktechnologie und der sie gestaltenden Rechtslage in einem Maße Schritt halten, das zugleich verwaltungsökonomisch und kontrollwahrend ist und andererseits den technischen Fortschritt nicht unnötig behindert. Letztlich wird es darum gehen, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Mobilfunkbranche und denen der Städte und Gemeinden zu finden.
Dazu wird es erforderlich sein, die Mobilfunkvereinbarung rechtssicher fortzuschreiben und in bestehende gesetzliche Regelungen einzubetten. Hierfür wird sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund gegenüber der Bundesregierung und der Mobilfunkbranche einsetzen.
Die vorliegende Dokumentation richtet sich vorrangig an kommunale Verantwortungsträger und versteht sich als Beitrag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Schaffung von Transparenz und Informationshintergrund in der Diskussion um Mobilfunk. Sie soll die technischen Aspekte des Mobilfunks in seiner Entwicklung beleuchten und das komplexe Thema in kompakter Form zugänglich machen. Weitere praxisnahe Informationen, insbesondere zum Ausbau des 5 G-Netzes in den Städten und Gemeinden, werden sie in Zukunft ergänzen.