Dabei sind die Anforderungen an die Konzessionsvergabe in den letzten Jahren deutlich gestiegen und haben zu einer Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen geführt. Die von der Großen Koalition im Jahr 2013 angekündigte Novelle des Konzessionsverfahrens mit dem Ziel, dieses rechtssicherer zu regeln und die Bedingungen für den Netzübergang zu vereinfachen, hat diesen Zustand nur teilweise verbessert. Die Vergabe von Konzessionen ist weiterhin kompliziert und mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Die vorliegende Dokumentation gibt deshalb neben einem allgemeinen Leitfaden zum Konzessionierungsverfahren auch einen Überblick über die Neuregelungen und sich daran anknüpfende Fragestellungen.
Im Rahmen eines anstehenden Konzessionierungsverfahrens ist die (Re-)Kommunalisierung der Energieversorgungsnetze eine von mehreren Optionen. Das Engagement für eine dezentrale Energieversorgung setzt einen kommunalen Netzbetrieb indes nicht zwingend voraus. In anderen Fällen streben Städte und Gemeinden an, den Netzbetrieb in Kooperation mit einem Partner zu übernehmen oder vollständig an einen Dritten abzugeben. Schließlich gibt es auch jene, die keinen Anlass sehen, etwas am Status Quo zu ändern. Deshalb verfolgen wir mit dieser gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) und dem Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET) erstellten Dokumentation die Intention, den Städten und Gemeinden die verschiedenen Handlungs- und Verfahrensmöglichkeiten aufzuzeigen, die sich im Rahmen der Überlegungen für eine Neukonzessionierung bieten.