Die Energiewende hat zwischenzeitlich einiges grundlegend verändert. In einer Zeit, in der die Politik steigenden Strompreisen durch eine Strompreissicherung begegnen will, stellt sich für die Städte und Gemeinden die Frage, welche Rolle sie in einem Energieversorgungssystem einnehmen wollen mehr denn je. Die Beantwortung dieser Frage fällt unterschiedlich aus:
Die einen wollen ihr Energieversorgungsnetz kommunalisieren und dies zum Ausgangspunkt für eine dezentral ausgerichtete Energieversorgung auf der Grundlage erneuerbarer Energien machen. Andere wollen lediglich den Netzbetrieb kommunalisieren. Schließlich gibt es auch jene, die keinen Anlass sehen, etwas am Status Quo zu ändern. Ein Engagement für eine dezentrale Energieversorgung etwa in Form einer kommunalen Energiegenossenschaft setzt im Übrigen eine Kommunalisierung des Netzes nicht zwingend voraus.
In einer Frage aber decken sich die Interessenlagen aller Gruppen: Sie schließen Konzessionsverträge und brauchen die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe. Diese sind für viele Städte und Gemeinden eine bedeutende Einnahmeposition. Das Gesamtaufkommen belief sich in 2011 auf annähernd 3,5 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten kommunalen Finanzlage können die Städte und Gemeinden auf diese Einnahmen nicht verzichten. Die Konzessionsabgabe leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unserer Infrastruktur! Konzessionsverträge sind deshalb auch finanzpolitisch von Bedeutung.
In den letzten Jahren haben sich das Recht der Energiewirtschaft und das Konzessionsvertragsrecht grundlegend geändert. Im Sommer 2011 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Die Rechtslage wurde wiederum komplizierter, allerdings konnten wir auch einige wesentliche Verbesserungen erreichen. Zu erwähnen ist insbesondere der erstmals im Gesetz verankerte Anspruch des neuen Energieversorgungsunternehmens, das Eigentum am Netz zu erwerben.
Zudem hat die Rechtsprechung inzwischen zu einer Reihe strittiger Fragen Stellung genommen. Mit der dritten Auflage dieser Dokumentation wollen wir die wichtigsten Änderungen des Energiewirtschaftsrechts 2011 aufzeigen, ihre Auswirkungen auf die Konzessionsverträge und die Konzessionsabgaben verdeutlichen und schließlich einen kurzen Ausblick auf die Perspektiven der Konzessionsabgaben geben.