Andererseits zeigen Protestbewegungen gegen Großvorhaben, dass die Bürgerschaft nicht Politik verdrossen ist. Sie will eingebunden werden und sich fachlich einbringen. Dies belegt: Die Demokratie funktioniert, wenn auch womöglich nicht immer nach den Regeln, wie wir sie bisher aufgestellt haben. Wenn sich aber die Sprache der Bürger und die traditionellen Spielregeln ändern, müssen wir diese anpassen. Nötig ist daher eine Modernisierung der Bürgerbeteiligung im Vollzug.
Jedenfalls gilt: Die Herausforderungen in den Kommunen können nur gemeinsam mit der Bürgerschaft bewältigt werden. Eine Stadtentwicklung oder auch der Ausbau der erforderlichen Anlagen für erneuerbare Energien im Zuge der Energiewende, die an den Menschen vorbeiläuft und deren Meinungen und Wissen nicht einbeziehen, funktioniert nicht. Grundvoraussetzung für ein breites Bürgerengagement ist aber stets, dass die Kommunen auch einen finanziellen Gestaltungsspielraum haben und Entscheidungsspielräume und damit Alternativen vor Ort vorhanden sind.
Für eine effiziente Bürgerbeteiligung ist es bei Wahrung der repräsentativen Demokratie zielführend, eine frühe, umfassende, transparente und auch attraktiv gestaltete Beteiligungskultur zu entwickeln und zu leben. Dies erfordert die Annahme dieser „Rolle“ durch Politik und Verwaltung insbesondere unter verstärkter Anwendung innovativer und elektronischer Kommunikationsformen. Dabei gilt es, die Ideen des mündigen Bürgers und nicht nur der unmittelbar Betroffenen als Chance zu verstehen. Der Bürger hat aber gegenüber der Gemeinde nicht nur eine Hol-, sondern auch Bringschuld: Die gemeinsame Suche nach der besten Lösung.
Die DStGB-Dokumentation „Bürgerbeteiligung bei kommunalen Vorhaben und in der Stadtentwicklung“ hat zum Ziel, sowohl die unterschiedlichen Formen der Bürgerbeteiligung darzustellen als auch die Herausforderungen einer innovativen Bürgerbeteiligung aufzuzeigen. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt in der Bürgerbeteiligung bei Planungsvorhaben und in der Stadtentwicklung. Die Dokumentation will über das Aufzeigen der rechtlichen Möglichkeiten von Bürgerbeteiligungen hinaus auch praxisnahe Hinweise geben, mit wem, wann und wie am besten und am zielführendsten zu kommunizieren ist.