Die Gesetzesänderung geht auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2006 in Bad Pyrmont zurück, mit dem die Rundfunkkommission beauftragt wurde, ein Alternativkonzept zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten. Dem Beschluss lag die Überzeugung zugrunde, dass eine Abkehr von der geräteabhängigen Gebührenerhebung erforderlich war, weil angesichts der Konvergenz der Empfangsgeräte ein strukturelles Erhebungs- und Vollzugsdefizit drohte. Damit ist gemeint, dass eine zunehmende Zahl von insbesondere mobilen Gerätetypen zum Rundfunkempfang (auch über das Internet) geeignet ist und dass eine geräteabhängige Gebührenerhebung daher nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand und entsprechendem Ermittlungsdruck zulasten der Gebührenschuldner möglich ist. Vor diesem Hintergrund soll das neue Finanzierungssystem auch die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz verbessern.
Aufgrund eines Eckpunktepapiers der Rundfunkkommission hat die Ministerpräsidentenkonferenz Ende 2010 einen Staatsvertrag zur Einführung eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodells beschlossen, der nachfolgend ratifiziert wurde und Anfang 2013 in Kraft tritt.