Der Anspruch an qualifizierte Unternehmen, die die qualitätsbewusste und gleichzeitig budgetgerechte Umsetzung von anspruchsvollen Sanierungen bei kommunalen Bauaufgaben gewährleisten, ist bei denkmalgeschützten Bauten besonders hoch.
Die vermeintliche Ursache für eine Auftragserteilung an nicht geeignete Unternehmen wird dabei oftmals in dem Zwang zur öffentlichen Ausschreibung und dem vermeintlichen Diktat zur Wahl des wirtschaftlichsten (also billigsten!?) Bieters gesehen. Das wirft wiederum die Frage auf, ob es für zu vergebende Bauleistungen bei Denkmalen mit ihren besonderen Anforderungen neue und bessere Regeln geben sollte.
Tatsächlich zeigt sich aber, dass das vorhandene Vergaberecht auch für die Sanierung anspruchsvoller Projekte anpassungsfähig genug ist. Daher will diese Broschüre aufzeigen, dass bei überlegter Nutzung der vorgegebenen Möglichkeiten auch unter den Anforderungen der Denkmalpflege und der VOB/A durch die Kommunen erfolgreiche und den Qualitätsanforderungen gerecht werdende Vergaben durchzuführen sind.
Der wesentliche Ansatz der Vergaberegelung im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und der VOB/A etc. liegt denn auch keineswegs in der Forderung, den jeweils billigsten Bieter zu ermitteln. Stattdessen geht es um das im öffentlichen Vergaberecht grundlegende Wettbewerbs-, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot (§ 2 VOB/A). Transparenz bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Durchführung der Vergabe von der Festlegung der spezifischen Rahmenbedingungen bis zur konkreten Vergabeentscheidung gradlinig und für alle Beteiligten nachvollziehbar gestaltet wird.
In der Praxis bedeutet das Wirtschaftlichkeitsprinzip, dass die Kommune über weitreichende Spielräume verfügt, diesen Begriff der Wirtschaftlichkeit entsprechend den Anforderungen seiner Bauaufgabe zu definieren und durch ein durchdachtes Vergabeverfahren rechtssicher zu steuern. Eine Verpflichtung zur Wahl des billigsten Bieters findet sich in keinem Regelwerk.
Die vorliegende Broschüre der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird mit Unterstützung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes herausgegeben. Sie ist als konkrete Handlungsanleitung zur qualifizierten Vergabe innerhalb des bestehenden Regelwerkes der VOB/A auch bei hohen denkmalpflegerischen Anforderungen gedacht. Die Änderungen, die sich aus der Novelle zur VOB 2009 ergeben haben, wurden berücksichtigt. Gleichzeitig wird versucht, das Verständnis für die juristischen Rahmenbedingungen zu vermitteln.