Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen durch Städte und Gemeinden
Die Windenergienutzung erlebt nach wie vor einen Boom. Deutschland ist mit zum Jahresende 2001 insgesamt 11.440 aufgestellten Windkraftanlagen bei der Nutzung der Windkraft Nummer 1 in der Welt. Nicht nur in den Küstenländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen drehen sich unzählige Windräder. Auch in den Binnenländern werden immer mehr Windkraftanlagen in den Gemeinden errichtet.
Die umweltfreundliche Erzeugung von Strom aus Windkraft birgt aber ein erhebliches Konfliktpotential in sich. Zu nennen sind Eingriffe in das Ortsund Landschaftsbild, die Lärmbelästigung sowie ein von den Windrädern ausgehender Schattenwurf und die Sonnenreflektion an den Rotorblättern. Konsequenz ist, dass die insbesondere gegenüber den Gemeinden vorgebrachten Bürgerproteste gegen die Windkraftanlagen größer werden. Die Städte und Gemeinden sind daher gut beraten, die Ansiedlung der Windkraftanlagen zu steuern. Hier haben gerade jüngere obergerichtliche Entscheidungen den Gemeinden Wege aufgezeigt, eine restriktive Ansiedlung von Windenergieanlagen vorzunehmen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellt in seiner Dokumentation „Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen durch Städte und Gemeinden“ das Verfahren und die kommunalen Möglichkeiten bei der Errichtung von Windkraftanlagen durch die Gemeinden dar. Auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung und Literatur werden kommunalrelevante Fragen und Problempunkte bei der Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen und damit auch Wege zu deren Verhinderung praxisnah beantwortet.