Fragen und Antworten zu Konzessionsabgabe und Konzessionsverträgen in der Elektrizitätsversorgung
Im Zuge der vor zwei Jahren erfolgten Energierechtsnovelle haben sich die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Elektrizitätswirtschaft – und damit auch der Konzessionsabgaben – in Deutschland grundlegend geändert. Mit dem Fall der geschlossenen Versorgungsgebiete ist auf dem nationalen Elektrizitätsmarkt ein heftiger Preiswettbewerb entbrannt. Dies führt dazu, dass Energieversorgungsunternehmen mit Nachdruck nach Möglichkeiten suchen, ihre Kostenstruktur zu verbessern. Einer dieser Kostenfaktoren ist die Konzessionsabgabe.
Um zu verhindern, dass die Energierechtsnovelle seitens der Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu genutzt werden kann, durch Unterlaufen der Konzessionsabgabepflicht Kostenvorteile zu erlangen, wurde auf Drängen der Kommunalen Spitzenverbände am 31.7.1999 die Konzessionsabgabenverordnung geändert.
Doch welche Auswirkungen hat die Änderung der Konzessionsabgabenverordnung auf die Städte und Gemeinden? Ist mit einem sinkenden Abgabeaufkommen zu rechnen? Müssen Stromkonzessionsverträge neu abgeschlossen werden? Diese und eine Anzahl weiterer häufig gestellter Fragen sollen in der vorliegenden Dokumentation beantwortet werden. Unser Ziel war es, ein höchst komplexes Thema auf begrenztem Raum schwerpunktmäßig und verständlich aufzuarbeiten. Wir hoffen, Ihnen durch das vorliegende „Frage- und Antwortpapier“ eine taugliche Handreichung für die kommunale Praxis anbieten zu können.
Einschränkend ist anzumerken, dass die langfristigen Auswirkungen der Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Konzessionsabgabenverordnung auf das Konzessionsabgabeaufkommen für Elektrizitätsversorgungsleistungen derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden können. Wir befinden uns mitten im Prozess der Umwälzung der Energiemärkte. Tendenzen sind aber zu erkennen. Wir werden – wie stets – die weitere Entwicklung begleiten und bitten Sie, uns Ihre Erfahrungen und Eindrücke mitzuteilen.