Baulandmobilisierung und städtebauliche Verträge
Bei den kommunalen Strategien zur Baulandbereitstellung und -mobilisierung werden auf der Grundlage des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 (BauROG) die klassischen hoheitlichen Instrumente des Städtebaurechts zunehmend durch Kooperationsformen zwischen der Gemeinde und dem Investor/ Eigentümer ersetzt bzw. ergänzt. Insbesondere das Instrument der städtebaulichen Verträge wird dabei von den Kommunen immer stärker genutzt. Gegenüber der in jüngster Zeit wiederum diskutierten Einführung eines gesetzlichen „Planungswertausgleichs“, auf dessen Grundlage die Gemeinden die planungs- und maßnahmebedingten Mehrwerte von Grundstücken im Rahmen der Baulandmobilisierung erhalten sollen, haben die konsensualen Handlungsformen viele Vorteile: Sie sind flexibel zu handhaben, sparen Zeit und vermindern die kommunalen Kosten der Baulandbereitstellung und -mobilisierung. Insbesondere sind sie aber anders als ein gesetzlicher „Planungswertausgleich“ wegen der notwendigen Einigung beider Vertragsparteien weniger streitanfällig und auch mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich vor diesem Hintergrund gegen die gesetzliche Einführung eines obligatorischen „Planungswertausgleichs“ im Städtebaurecht ausgesprochen. Auch die beim Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung unter Vorsitz von Bundesbauminister a.D. Ravens eingerichtete Baulandkommission hat in ihrem an den Bundesbauminister übergehenden Schlussbericht einen gesetzlichen „Planungswertausgleich“ abgelehnt und den Gemeinden stattdessen insbesondere die verstärkte Anwendung städtebaulicher Verträge empfohlen. Im Rahmen dieser DStGB-Dokumentation sollen daher die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und Mobilisierung von Bauland durch die z.T. schon sehr effektiv praktizierten vertraglichen Kooperationsformen zwischen den Kommunen und den Grundstückseigentümern sowie Investoren praxisnah vorgestellt und schwerpunktmäßig erläutert werden. Die hoheitlichen Möglichkeiten der Kommunen zur Baulandmobilisierung werden ebenfalls kurz dargestellt. Daneben wird sich in Ergänzung hierzu demnächst eine weitere DStGB-Dokumentation der Baulandmobilisierung durch Erschließungsverträge und Erschließungsgesellschaften widmen.