Sozialpolitik in Deutschland: DStGB zum Reformbedarf aus Sicht der Städte und Gemeinden
Die Sozialpolitik in Deutschland muss reformiert werden. Seit Jahren steigt die Zahl der Hilfeempfänger. Immer mehr Geld ist notwendig, um den gesetzlichen Ansprüchen Rechnung zu tragen. Vielfach sind die sozialen Leistungen ausgeufert. Gleichzeitig sinkt die Eigenverantwortung der Bürger. Bund und Ländern wälzen immer mehr soziale Aufgaben auf die Städte und Gemeinden ab. Sie greifen damit massiv in die kommunale Selbstverwaltung ein. Den Städten und Gemeinden fehlen Mittel für dringend notwendige Investitionen. Eine aktive Wirtschaftspolitik, die neue Arbeitsplätze schafft, ist nicht mehr finanzierbar. Die Städte und Gemeinden erwarten, dass der Bundesgesetzgeber das Sozialhilferecht in der neuen Legislaturperiode grundlegend reformiert. Dazu zählen insbesondere folgende Eckpunkte:
- Das Nachrangigkeitsprinzip in der Sozialhilfe muss wiederhergestellt und die Sozialhilfeempfänger in die vorrangigen Sozialversicherungssysteme integriert werden. • Die Eigenverantwortung des Hilfeempfänger ist zu stärken.
- Das Einzelanspruchsdenken muss zurückgeführt werden.
- Die Zuständigkeitsregelungen sind auf die Landesgesetzgeber zu übertragen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund regt an, in Modellen zu erproben, inwieweit soziale Leistungen nicht verstärkt durch Haushaltsdienstleistungen oder Dienstleistungsagenturen erbracht werden können. Dies könnte zum Abbau der Arbeitslosigkeit, der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Reduzierung der Kosten im Sozialbereich beitragen. Die vom Sozialausschuss auf der Grundlage von Präsidiumsbeschlüssen verabschiedete Dokumentation zum Reformbedarf der Sozialpolitik in Deutschland beschreibt die Positionen der deutschen Städte und Gemeinden. Sie sollen Anstoß zur Reform geben.