Fragen, Antworten und Handlungsempfehlungen zum Vergaberecht
Zum 1. Januar 1999 tritt das seit langem erwartete Vergaberechtsänderungsgesetz vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2512) in Kraft, das die EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe europarechtskonform umsetzt und dem Bieter erstmals einen subjektiven Anspruch auf Einhaltung der Vergabevorschriften (VOB/A, VOL/A und VOF) durch den Auftraggeber zugesteht. Die neue Rechtslage hat erhebliche Auswirkungen auf den für die Kommunen wichtigen Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, da die Kommunen mit mehr als der Hälfte aller vergebenen Aufträge von jährlich insgesamt ca. 400 Mrd. DM der größte öffentliche Auftraggeber in Deutschland sind. Mit der vorliegenden Broschüre „Fragen, Anworten und Handlungsempfehlungen zum Vergaberecht“ möchte der Deutsche Städte- und Gemeindebund dem Informationsbedarf der Kommunen im Vergaberecht mit Rechnung tragen und Ihnen einen Orientierungsfaden zur Verfügung stellen. Ziel ist es, für die Kommunen auf der Grundlage der bestehenden nationalen sowie europarechtlichen Regeln zügige Investitionen zu gewährleisten und Vergabefehler zu vermeiden. Wir haben versucht, ein höchst komplexes und unüberschaubar gewordenes Rechtsgebiet übersichtlich auf begrenztem Raum darzustellen und dabei die für die Kommunen wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten.