Fragen und Antworten zum neuen Energiewirtschaftsrecht: Ein Orientierungsleitfaden für Kommunalpolitik und -verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. April 1998 (BGBl I, S. 237) ist das bis zuletzt umstrittene „Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ am 29. April 1998 in Kraft getreten. Die Novelle wird nicht nur weitgehende Auswirkungen auf die Energieversorgungswirtschaft und damit auf kommunale Versorgungsunternehmen haben. Auch Städte und Gemeinden sehen sich durch die geänderte rechtliche und tatsächliche Situation in eine neue Rolle bei der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgabe „Energieversorgung“ gedrängt. Doch welche konkrete Rolle ist den Städten und Gemeinden im neuen Rechtssystem zugedacht? Besteht dringender Handlungsbedarf oder bleibt größtenteils „alles beim alten“? Zunehmend wird beklagt, daß es speziell an geeigneten Orientierungsquellen für die Kommunalpolitik mangelt, die dadurch gegenüber der Kommunalwirtschaft zunehmend ins Hintertreffen gerät und keine ausreichenden Entscheidungsgrundlagen mehr hat. Mit dem folgenden „Frage- und Antwortpapier“ möchten wir diesem Informationsbedarf von Kommunalpolitik und -verwaltung Rechnung tragen. Bei der Auswahl der Themen haben wir uns sowohl von unseren Erfahrungen in der Beratungspraxis der letzten Monate leiten lassen, als auch von dem Bemühen, ein höchst komplexes Thema übersichtlich auf begrenztem Raum darzustellen. Die Diskussion über die Auswirkungen des neuen Energiewirtschaftsrechts steht noch am Anfang. Wir werden die weitere Entwicklung begleiten und bitten Sie, uns Ihre Erfahrungen und Eindrücke mitzuteilen.