Nr. 37 - Stadt und Verkehr – 100 Leitsätze zur Verkehrsgestaltung in Städten und Gemeinden

Nr. 37 - Stadt und Verkehr – 100 Leitsätze zur Verkehrsgestaltung in Städten und Gemeinden

Anlass für diese Zusammenstellung der Leitsätze war die ADAC-Veröffentlichung „Stadt und Verkehr 2003 – 100 Themen zum Verkehr in Stadt und Region“. Die darin enthaltenen Einzelbeiträge sollen nach Vorstellungen des ADAC die Basis seiner Verkehrsarbeit in den Kommunen für die nächsten 10 Jahre bilden. Die Städte und Gemeinden werden mit diesen Meinungen künftig in der kommunalen Verkehrspolitik konfrontiert werden, Bürger werden sich die Argumente zu Eigen machen. Die Städte und Gemeinden müssen dann unter Berücksichtigung der örtlichen Interessen situationsgerechte Lösungen finden.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden verfolgen eine differenzierte verkehrspolitische Philosophie. Es geht ihnen gegenüber dem ADAC vorrangig um die Ordnung und Gestaltung des „Lebens- und Wirtschaftsraums Straße“, in dem den Straßennutzern unterschiedliche Nutzungsprioritäten und -ansprüche zugewiesen werden. Kommunale Verkehrspolitik ist nicht einem Verkehrsmittel vorrangig verpflichtet! Dennoch kommen DStGB, StGB NRW und der ADAC aber in vielen Einzelfragen zu übereinstimmenden Antworten und Empfehlungen.

Die 100 Leitsätze verstehen sich als Beitrag zur Diskussion um eine verantwortungsvolle Steuerung des Verkehrsgeschehens in den Städten und Gemeinden. Sie sollen Verwaltungen und Räten als praxisnahe Orientierungen zu den wesentlichen Stichwörtern der kommunalen Verkehrspolitik dienen. Sie dürfen aber nicht als Liste der mindestens herbei zu führenden Sachentscheidungen oder herzustellenden Einrichtungen verstanden werden!
Bei der Verwendung der Leitsätze müssen zwei Aspekte immer gegenwärtig sein:

  • Verkehrsplanerische und straßenverkehrliche Maßnahmen und Entscheidungen unterliegen in erster Linie der Verantwortlichkeit des Gemeinderats und der Straßenverkehrsbehörde. Bürgerbeteiligung kann planerisches Ermessen flankieren, aber nicht ersetzen.
  • 100 %ige Sicherheit ist nicht zu erreichen. Dennoch muss bei allen Maßnahmen den Sicherheitsaspekten Vorrang vor lediglich wünschenswerten Wirkungen eingeräumt werden. Besonders die Rettungswege für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge müssen immer in erforderlichem Umfang verfügbar und unverzüglich benutzbar sein.

Und ein dritter Aspekt versteht sich von selbst: Alle aus den Leitsätzen resultierenden Maßnahmen müssen vor dem Hintergrund der äußerst angespannten finanziellen Situation der Städte und Gemeinden zu rechtfertigen sein. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, die Investitionsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen.

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