Das am 29. August 2019 vorgestellte Dokument greift hierbei unter anderem die Vorschläge einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages und der Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen auf. Den Kommunen werden durch die Handreichung konkrete Hilfestellungen gegeben, um beispielsweise Verbotszonen für das Abstellen der E-Tretroller einzurichten oder die Verkehrssicherheit durch Kommunikationsmaßnahmen und Vereinbarungen mit den Anbietern zu stärken. Weitere Anregungen sind unter anderem das Einrichten von Aufstellflächen an Umsteigepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs und die Berücksichtigung von Elektrokleinstfahrzeugen in der strategischen Verkehrsplanung. Das Dokument wertet zudem Studien zu verkehrlichen Wirkungen von Elektrokleinstfahrzeugen aus dem Ausland aus und zeigt umfangreich die Auswirkungen der Fahrzeuge auf Klima, Umwelt, Verkehr und Stadtraum auf. Die Handreichung gibt somit konkrete Handlungsempfehlungen für Städte, Gemeinden und Leihanbieter und knüpft damit an die Handreichung „Bikesharing im Wandel“ an, welche bereits Hilfestellung für Kommunen bei der Implementierung und im Umgang mit stationslosen Fahrradverleihsystemen gibt.
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