Mögliche Anfragen bei kommunalen Einrichtungen
Bürgerinnen und Bürger, die vom Beitragsservice zum Meldeabgleich 2018 angeschrieben wurden, könnten sich mit etwaigen Nachfragen auch an die jeweilige Kommune richten. Neben grundsätzlichen Fragen zum Meldedatenabgleich und den rechtlichen Grundlagen sind Fragen von Sozialleistungsempfängern denkbar, die sich bei den leistungsgewährenden Behörden über die Möglichkeit der Befreiung vom Rundfunkbeitrag informieren möchten.
Der Beitragsservice hat eine Aufstellung der Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zum Meldedatenabgleich 2018 zusammengestellt, um die kommunalen Einrichtungen zu unterstützen. Ein zusätzliches Merkblatt zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags richtet sich an die Zielgruppe der Empfänger von Sozialleistungen.
Anschreiben an Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Um zu verhindern, dass im Rahmen des Meldedatenabgleichs 2018 auch Menschen angeschrieben werden, die Asylleistungen beziehen und grundsätzlich keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, hat der Beitragsservice seit dem Jahr 2014 ein Meldeverfahren vereinbart und eine Adressen-Sperrliste beim Beitragsservice eingerichtet.
Sollte eine Kommune feststellen, dass die Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft vom Beitragsservice angeschrieben werden, sollte die Anschrift der entsprechenden Unterkunft dem Beitragsservice über den etablierten Kanal mitgeteilt werden.
Um Behörden und Flüchtlingshelfer zu unterstützen hat der Beitragsservice das fremdsprachige Informationsangebot auf insgesamt 10 Sprachen (darunter Arabisch, Farsi, Französisch, Somali) erweitert. Die fremdsprachigen Merkblätter können online unter www.rundfunkbeitrag.de/welcome abgerufen werden.
Die FAQ zum Meldedatenabgleich und ein Merkblatt zur Befreiung und Ermäßigung finden sich unten zum Download als PDF-Dokumente.
Aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag finden sich unter: www.rundfunkbeitrag.de.
Weitere Informationen:
(Foto: © Rawpixel.com - Fotolia.com)