In der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der zivile Katastrophenschutz in Deutschland auf solch eine Krise nicht ausreichend vorbereitet ist. Das Bundesamt für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist ein gefesselter Riese, der nur in Kriegssituationen aktiv werden darf. Im Katastrophenfall bei nicht-militärischen Gefahren liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Hier handelte es sich um eine Zuständigkeitsverteilung aus der Zeit des Kalten Krieges, die dringend an aktuelle und zu erwartende künftige Herausforderungen angepasst werden muss.
Es ist eine Vielzahl von flächendeckenden Notlagen denkbar. Neben einer Pandemie, wie wir sie aktuell gerade durchleben, sind dies zum Beispiel ein großflächiger Stromausfall, ein sogenannter „Blackout“, mit Engpässen in der Lebensmittelversorgung. Das BBK sollte in solchen Fällen des zivilen Katastrophenschutzes eine ähnliche Funktion einnehmen, wie das Bundeskriminalamt bei der Verfolgung schwerer terroristischer Straftaten. Das BBK muss zu einem gemeinsamen starken Experten- und Expertisepool werden, zur Bündelung von Kommunikation, von Informationen zu Ressourcen und nationalen Reserven und zur bundesweiten Koordinierung für Bund, Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen. Auch gilt es zu überlegen, ob wir nicht eine Art „zivile Reserve“ brauchen, die – ähnlich wie bei der Bundeswehr oder dem Technischen Hilfswerk – aus einer Vielzahl von qualifizierten Personen zusammengesetzt ist und in einer nationalen Notlage konzentriert und gezielt helfen kann.
Es ist gut und für die Kommune eine riesige Hilfe, dass die Bundeswehr das „Einsatzkontingent Corona“ gebildet hat. Man wird aber nicht immer wieder, wie jetzt in der Corona-Krise, auf die Hilfe der Bundeswehr setzen können. Denn die Amtshilfe gehört nicht zu den spezifischen Aufgaben der Bundeswehr. Hier brauchen wir langfristig andere Lösungen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt die heute veröffentlichten Reformpläne von Bundesinnenminister Seehofer und des BBK-Präsidenten Schuster, ausdrücklich. Die enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Fall einer Katastrophe ist ein substanzielles Anliegen. Von der Reform sollten wir nicht mehr und nicht weniger erwarten, als dass sich das BBK künftig stärker bei der Erstellung von Lagebildern, der Koordinierung und bei der Unterstützung von Kommunen helfend einbringen darf. Des Weiteren benötigt der Katastrophenschutz strategische, personelle bzw. materielle Reserven. Dies bedeutet bspw. auch ein einheitliches sicheres Cloud-Software-System einzusetzen, das Kommunen, Länder, Bund, THW und Bundeswehr gemeinsam nutzen können.
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