Für die Schülerinnen und Schüler ist es von großer Bedeutung, dass so schnell, wie es das Infektionsgeschehen zulässt, wieder Präsenzunterricht stattfinden kann. Dafür ist es dringend erforderlich, dass wir die Entscheidungen über weitere Lockerungen auf fundierten Erkenntnissen zum Infektionsgeschehen treffen können. Zu empfehlen ist, dass auch für den Schulbereich eine regelmäßige Untersuchung entsprechend der Corona-Kita-Studie eingeführt wird. Zudem ist ein regelmäßiger Austausch entsprechend dem Corona-Kita-Rat sowohl auf Bundes- als auch vertiefend auf Länderebene dringend notwendig.
Je nach Infektionsgeschehen sollte regional auf Basis eines abgestimmten konkreten Stufenplans entschieden werden, welches Unterrichtsmodell angewandt wird. Dabei darf die Wahl sich nicht nur auf die Alternativen Präsenzlernen oder Schulschließungen beschränken. Auch unabhängig von der Pandemie müssen Schulen in der Lage versetzt werden, den Präsenzunterricht durch weitere Ansätze, wie das Wechselmodelle zu ergänzen. In der akuten pandemischen Situation, wie wir sie aktuell haben, müssen schnellstmöglich stabile Lernplattformen und Videokonferenzsysteme etabliert werden, die mehr Funktionen aufweisen müssen, als das bloße Ablegen von Lernmaterialien.
Klar ist schon jetzt, dass durch die vielen Wochen des Lockdowns im Jahr 2020, aber auch durch zum Teil auch technisch mangelhafte digitale Beschulung, viele Kinder Nachholbedarfe haben. Wir müssen schon jetzt überlegen, wie wir durch ergänzende Unterstützungsprogramme etwa für bildungsbenachteiligte Schülerinnen und Schüler verhindern, dass zu große Bildungslücken entstehen. Jetzt und für die Zukunft gilt, dass alle Kinder und Jugendlichen Zugang zu digitalbasiertem Lernen haben müssen.
Auch wenn wir hoffentlich bald auch in den Bildungseinrichtungen langsam und Schritt für Schritt zu einer Normalität zurückkehren können, bleiben die Herausforderungen der Digitalisierung im Bildungsbereich weiter zu lösen. Bund, Länder und Kommunen werden nicht darum herumkommen, gemeinsam, langfristig angelegten Digitalisierungsstrategien für die Schule zu entwickeln. Ein nachhaltiges und umfassendes Finanzierungskonzept für die Digitalisierung, das neben Investitionen auch Betriebskosten, technischen Support und Ersatzbeschaffungen umfasst, fehlt nach wie vor. Vor allem dürfen keine neuen Programme aufgelegt werden ohne nachhaltige Finanzierbarkeit sicherzustellen. Auch die Schulgesetze der Länder sind in das „Digitale Zeitalter“ zu transformieren. Dabei muss klar geregelt werden, welche Aufgaben von den kommunalen Schulträgern und welche die Länder zu tragen haben. Die Kosten für die Leihgeräte, den Support und die IT-Administration dürfen nicht den Kommunen überantwortet werden. Vielmehr stehen hier zunächst die Länder in der Finanzierungspflicht.
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