Das Regelungsvorhaben umfasst die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie den Erlass einer Rechtsverordnung mit Anlagen. U.a. sind Regelungen geplant, welche die grundlegenden technischen Voraussetzungen, die Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion erfüllen müssen, festlegen. Für die Genehmigung der Fahrzeuge und des Betriebs fahrerloser Kraftahrzeuge auf öffentlichen Straßen wird ein dreistufiges Genehmigungsverfahren durch Kraftfahrt-Bundesamt, Länder und Zulassungsbehörden vorgesehen.
Die Städte, Landkreise und Gemeinden erhoffen sich mittel- bis langfristig mittels des automatisierten und autonomen Fahrens, insbesondere im ÖPNV, eine bessere Verkehrsbedienung bislang unterversorgter Bereiche. Automatisierte und autonome Fahrfunktionen bieten perspektivisch Chancen für Lückenschließungen im ÖPNV als auch Taktverdichtungen auf nachfragestarken Relationen. Die Kommunalen Spitzenverbände begrüßen daher in ihrer Stellungnahme ausdrücklich den gewählten Ansatz, autonome Fahrzeuge zunächst in begrenzten Verkehrsbereichen zuzulassen und somit den nächsten Schritt bei der Entwicklung geeigneter Technologien vorzunehmen. Die Kommunen sind bereit, die neue autonome Mobilität im Alltag zu erproben. Dies bietet sich auch im öffentlichen Verkehrsraum gerade dort an, wo Fahrzeuge auf fest definierten Routen fahren - zum Beispiel bei Bussen/Shuttles im öffentlichen Nahverkehr oder dem Lieferverkehr an Häfen und anderen Umschlagspunkten.
Bezüglich einer flächendeckenden Einführung so genannter „Dual Mode Fahrzeuge“ und des „Automated Valet Parkings (AVP)“ gibt es noch Klärungsbedarf und die Notwendigkeit, kommunale Expertise in die beabsichtigte Regelung aufzunehmen. Von Bedeutung ist zudem, dass die Kommunen auch unabhängig davon, ob sie beispielsweise als ÖPNV-Aufgabenträger für einzelne Anwendungen zuständig sind, in den Genehmigungsverfahren über festgelegte Betriebsbereiche im Bereich in Ihrer Gebietskörperschaft zwingend als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind. Das gilt insbesondere bei der Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Das Zusammenspiel von Betriebserlaubnis, der konkreten Straßenzulassung und der Genehmigung des Betriebsgebietes sollte deutlicher definiert werden.
Die kommunalen Spitzenverbände haben zu dem Gesetzentwurf eine erste Stellungnahme abgegeben und Hinweise auf Nachbesserungsbedarf gegeben. Insbesondere sollte die Expertise einzelner Städte, Landkreise und Gemeinden, die heute bereits über Erfahrungen mit entsprechenden Testfeldern verfügen, stärker Eingang in das Regelungsvorhaben finden. Ein Gesetzgebungsverfahren erscheint insofern verfrüht, als dass auch seitens des Bundesministeriums noch zahlreiche Fragen, beispielsweise zur Datennutzung aufgeworfen wurden und auch zwischen den Bundesressorts noch Abstimmungsbedarf notwendig erscheint. Doch die Zeit drängt. Deutschland als bedeutender Automobilstandort kann es sich nicht leisten, seinen technischen Vorsprung aufgrund fehlender rechtlich-regulativer Rahmenbedingungen zu verspielen. Der Gesetzentwurf als konsequenter Schritt für den Regelbetrieb von Stufe 4 des autonomen Fahrens wäre weltweit einmalig. Der Bund sollte insofern alle Beteiligten zu einem Runden Tisch versammeln mit dem Ziel, noch in dieser Legislatur das wichtige Gesetzesvorhaben zum Abschluss zu bringen.
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