Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Entscheidung des Bundesrats den Gesetzentwurf des Bundestags zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder abzulehnen und stattdessen den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Städte und Gemeinden sehen sich angesichts der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken, der enormen zusätzlichen Kostenbelastung für die kommunale Ebene und insbesondere der faktischen Unmöglichkeit der Schaffung der personellen und baulichen Voraussetzungen in den nächsten fünf Jahren nicht in der Lage, den Rechtsanspruch umzusetzen.
Im anstehenden Vermittlungsverfahren erwarten die Kommunen eine vollständige Finanzierung der zusätzlichen Belastungen für die kommunale Ebene. Neben der Finanzierungsfrage ist zudem die Personalfrage nach wie vor ungeklärt. Bund und Länder sind gefordert eine Personaloffensive zu starten, die ihren Namen verdient, indem die Ausbildungskapazitäten massiv ausgebaut werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die bestehenden Ganztagsangebote durch das Gesetz abgedeckt sind, ansonsten würden teilweise bis zu einem Drittel der derzeitigen Angebote wegfallen.