Stadtentwicklung

Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermodalitäten ab 01. April 2021

Ziel ist es, den Klimaschutz im Quartier zu stärken und damit auch die Kommunen weiter zu unterstützen. Klimaschutz und Klimaanpassung sollen jetzt gemeinsam geplant und umgesetzt werden können. BMI und KfW haben die Zuschüsse erhöht und die Anforderungen an den kommunalen Eigenanteil gesenkt. Dies ist, gerade mit Blick auf Kommunen in schwieriger Haushaltslage, zu begrüßen. 

Auch die Bürgerbeteiligung bleibt ein wichtiges Thema. Daher werden zukünftig auch verstärkt Online-Angebote gefördert. Mit der „Energetischen Stadtsanierung“ leisten BMI und KfW seit Jahren einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen. 

Die Zuschussförderung (Programm 432) wird für Konzepte zum 1. April 2021 von 65 % auf 75 % erhöht, Kommunen müssen dann statt 15 % nur noch 5 % kommunalen Eigenanteil nachweisen. Diese Änderungen sind zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022. Die Sachmittelzuschüsse, die u. a. für digitale Bürgerbeteiligungsangebote genutzt werden können, wurden dauerhaft von 10 % auf 20 % erhöht.

Im Bereich der Förderkredite (Programme 201/202) sind die Fördermöglichkeiten und Tilgungszuschüsse mit bis zu 20 % ebenfalls ausgeweitet und verbessert worden. Kommunen, die diese Kredite auf Basis eines Quartierskonzeptes beantragen, werden sogar mit besonders hohen Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % belohnt.

Seit dem Programmstart am 15. November 2011 bis zum 31. Dezember 2020 wurden in dem Programm über 2.000 Förderzusagen erteilt. Dadurch wurden Fördermittel mit einem Darlehensvolumen von 1,22 Milliarden Euro für die Quartiersversorgung und einem Zuschussvolumen von 101 Millionen Euro für Konzepte und Sanierungsmanagements ausgereicht. In diesem Jahr stehen rund 70 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

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Foto: © Taras Livyy - Fotolia

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