Die Novelle muss eine verkehrliche Entlastung für Stadtzentren und Verdichtungsräume bewirken. Ziele müssen dort ein effizientes Verkehrsangebots durch Bündelung von Fahrten und mehr Lebensqualität durch saubere Luft und weniger Fahrzeuge sein. Dies wird erreicht, wenn neue Mobilitätsdienste vorhandene öffentliche Verkehrsangebote sinnvoll ergänzt werden, anstatt sie zu kannibalisieren und den finanziellen Zuschussbedarf der öffentlichen Hand zu erhöhen. Insbesondere müssen Fehlentwicklungen vermieden werden wie eine Rosinenpickerei auf besonders attraktiven Strecken zulasten von Bus, Bahnen und Taxis. Deshalb muss jetzt im Bereich der so genannten Mietwagenverkehre nachgesteuert werden. Es kann es nicht sein, dass Plattformanbieter zur Vermittlung von Mietwagen unreguliert bleiben, während andere Verkehrsformen richtigerweise Auflagen zu Tarifen oder Barrierefreiheit unterliegen. Die Kommunen brauchen daher die Befugnis, bei Bedarf auch im Mietwagenmarkt stärker eingreifen zu können. Eine optionale Vorausbuchungsfrist als Ergänzung der Rückkehrpflicht wäre ein solch scharfes Schwert.
Im ländlichen Raum sind nach Sicht des DStGB kaum private Mobilitätsanbieter zu erwarten. Hier ermöglicht es der Gesetzentwurf nun richtigerweise, den ÖPNV zu flexibilisieren und um moderne, digital-vermittelte Angebote sinnvoll zu ergänzen. Des Weiteren werden die Verbesserungen bei den genehmigungsfreien Mitnahmeverkehren begrüßt. Somit kann die Mobilität in Gebieten mit geringer Nachfrage spürbar verbessert werden. Der mit der Novelle einhergehende Digitalisierungsschub sollte insgesamt genutzt werden, um ein besseres Verkehrsangebot in der Stadt und auf dem Land zu erreichen. Hierzu bedarf es einer hohen Integration neuer Mobilitätsangebote mit dem ÖPNV bis hin zu einheitlichen Buchungssystemen.
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