Dabei sind nicht nur die bei uns schon länger bekannten Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und extremistische Gruppierungen von Rechts und Links zu nennen, sondern auch neue Bewegungen wie QAnon. Wir müssen aufpassen, dass diese nicht eine Eigendynamik entwickeln, wie wir sie bedauerlicherweise in den USA sehen. Es braucht, eine gemeinsame, langfristige Strategie der demokratischen Parteien im Umgang mit diesen Bedrohungen. Dazu gehört auch, die aktuelle Politik transparent zu erklären. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen werden alle politischen Ebenen noch lange beschäftigen. Daher sind gerade die politischen Parteien dazu aufgerufen, dass sie sich in dieser Zeit stets sachlich mit der Politik zu Bekämpfung der Pandemie auseinandersetzen.
Nicht selten sind die Auswirkungen zum Teil populistisch geführter Debatten, wie auch schon in der Flüchtlingskrise, auch deutlich bei den Entscheidungsträgern auf der kommunalen Ebene zu spüren, die sich in den letzten Jahren zum Teil massiven Angriffen ausgesetzt gesehen haben. Hier braucht es ein gutes Kommunikationskonzept mit dem durch einen verstärkten Dialog, Sachlichkeit und Aufklärung dieser Aggressivität vorgebeugt wird.
Aufklärung und Kommunikation sind grundsätzlich wirksamer als Repression. Zur Unterstützung der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bietet der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Deutschen Landkreistag entsprechende Dialogveranstaltungen an. Gleichwohl braucht es auf der anderen Seite auch ein konsequenteres Vorgehen von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten gegen diejenigen, die verbal oder sogar körperlich kommunale Amtsträger angreifen. Der Übergriff auf das Kapitol in den USA verdeutlicht erneut, wie dringlich es ist, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität schnellstmöglich in Kraft tritt, um Hass und Hetze im Netz sowie Radikalisierungen und in den sozialen Medien verhindern und Kommunalpolitiker*innen stärker vor Anfeindungen und Angriffen schützen zu können. Um Kommunalpolitiker*innen besser zu schützen, hält der DStGB an der Forderung fest, einen spezifischen. Stalking-Paragrafen (§238a StGB) einzuführen, der Bedrohungen von Entscheidungsträgern, die unterhalb der bisherigen Strafbarkeitsschwelle liegen, unter Strafe stellt. Parlamente und Rathäuser müssen wirksam geschützt werden, sie dürfen aber nicht zur Festung gemacht werden. Sie müssen weiterhin offen und nahbar für die Menschen sein.
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