Die beschlossenen Maßnahmen mit einem Umfang von rund 130 Milliarden Euro erfassen fast alle Lebensbereiche, vom kommunalen Rettungsschirm über die Ankurbelung der Nachfrage durch Senkung der Mehrwertsteuer bis hin zu zahlreichen Maßnahmen für die Wirtschaft, für mehr und schnellere Investitionen in die Infrastruktur sowie wichtige Zukunftsinvestitionen wie den Ausbau der Wasserstofftechnologie. Die Umsetzung setzt vielfältige Gesetzespakete auf Ebene des Bundes, aber auch der Länder voraus. Sogar eine Änderung des Grundgesetzes ist vorgesehen, damit sich der Bund an den Kosten der Unterkunft mit 75 Prozent beteiligen kann. Auch in der Krise gilt der Grundsatz: In der Ruhe liegt die Kraft.
Die Auswirkungen des Konjunkturpaketes werden erstmalig zuverlässig eingeschätzt werden können, wenn am 15. September die neue außerordentliche Steuerschätzung kommt. Die Ressourcen des Staates, auch für Konjunkturpakete, sind nicht grenzenlos und die entstehenden Schulden müssen von den nachfolgenden Generationen über Jahrzehnte abgetragen werden. Deswegen halten wir den Ansatz des DIW, kurz nach Beschluss des ersten Konjunkturpaketes schon ein weiteres zu fordern für nicht zielführend. Dabei gilt es insbesondere zu bedenken, dass Deutschland als Exportnation maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung in den anderen EU-Staaten, aber auch in den USA und China abhängig ist. Auf diese Entwicklungen haben deutsche Konjunkturpakete ohnehin nur einen beschränkten Einfluss.
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