Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) schlägt in ihrem Beschluss vor, im Rahmen eines Corona-Konjunkturpakets auch den Verkehrssektor zu unterstützen, hierbei aber auch den ÖPNV angemessen zu berücksichtigen. Der ÖPNV wird bis Jahresende aufgrund der krisenbedingten Fahrgastausfälle Verluste von etwa 5 Mrd. Euro erleiden. Betont wird zudem, dass die vorhandenen und zuletzt im Zuge des Klimaprogramms der Bundesregierung erhöhten Regionalisierungsmittel bereits gebunden sind, und somit nicht für einen ÖPNV-Rettungsschirm eingesetzt werden können. Vielmehr bedarf es eines zusätzlichen Ausgleichs der Defizite. Konkret fordern die Länder den Bund auf, sich mit 2,5 Mrd. Euro an dem ÖPNV-Rettungsschirm zu beteiligen und hierzu die Gespräche mit den Ländern über eine faire Lastenverteilung abzuschließen.
Der DStGB unterstützt den Vorschlag nach einem gezielten ÖPNV-Rettungsschirm des Bundes und der Länder und den damit verbundenen Finanzierungsweg. Danach soll sowohl öffentlichen als auch privaten Nahverkehrsunternehmen geholfen werden, ihre coronabedingten Mindereinnahmen im Vergleich zu den Vorjahreseinnahmen auszugleichen. Bis Jahresende wird nach validierten Hochrechnungen eine Lücke bei der ÖPNV-Finanzierung von etwa 5 Mrd. Euro entstehen. Die Verkehrsministerien der Länder waren sich über die notwendige Mindestsumme bereits in einem ersten VMK-Beschluss am 14.05.2020 einig, dem sich auch die Finanzministerkonferenz der Länder angeschlossen hatte.
In die Diskussion um eine faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern kommt mit dem neuen VMK-Beschluss vom 28.05.2020 nun endlich Bewegung. Auch die Verkehrsunternehmen und kommunalen Eigentümer kommen ihrer Verpflichtung nach, indem Angebote aufrechterhalten und Hygienemaßnahmen umgesetzt werden. Der ÖPNV hat sich trotz massiver Fahrgasteinbrüche, die sich nur langsam wieder erholen, als krisenfest gezeigt. Vor dem Hintergrund der Hygiene- und Abstandsregelungen, zur Erreichung der Klimaziele und der Bedeutung eines guten Nahverkehrs für eine konjunkturelle Erholung müssen die Angebote bei Bus und Bahn weiter ausgebaut anstatt zurückgefahren werden. Ebenso sind außerordentliche Fahrpreiserhöhungen vor dem Hintergrund der gemeinsamen Ziele von Bund, Ländern und Kommunen zu vermeiden. Daher braucht zusätzliche Mittel zum Ausgleich der krisenbedingten Verluste.
Während sich bei anderen Verkehrsträgern bereits Lösungen abzeichnen und Hilfen zugesagt wurden, wartet der systemrelevante ÖPNV noch auf die dringend benötigte Unterstützung. Ob in der Stadt oder auf dem Land, ÖPNV ist Daseinsvorsorge und kann ohne die Sicherstellung der Liquidität bei den Verkehrsunternehmen diese Funktion nicht erfüllen.
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