Hinzu kommen die Folgewirkungen der Corona-Pandemie: Viele Menschen haben ihren Urlaub zu Hause verbracht und beispielsweise Schwimmbäder und Pools, die nicht selten 15.000 Liter Wasser benötigen, intensiv genutzt. Dies hat dazu geführt, dass der eigentlich Tagesverbrauch an Trinkwasser pro Person von etwa 120 Litern um bis zu 80 Prozent und mehr gestiegen ist. Einzelne Kommunen, wie etwa die Gemeinden Nieder-Beerbach in Hessen oder Lauenau in Niedersachsen mussten leergelaufene Wasserspeicher melden und eine zeitweise Notversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Und dies, obwohl über 70 Prozent des Trinkwassers in Deutschland aus Grundwasservorkommen gewonnen werden. Diese Wasserspeicher sind in der Regel ganzjährig gut gefüllt.
Erforderlich ist daher ein Umdenken hin zu einem aktiven Wassermanagement! Mehrere aufeinanderfolgende Trockenjahre sind ein realistisches Szenario. Jeder Versorger muss daher für sich prüfen, ob er in allen Teilen seines Versorgungssystems, von den verfügbaren Trinkwasserressourcen bis hin zur Netzhydraulik, über die notwendigen Systemreserven verfügt. Je nach Beschaffenheit und regionaler Lage können zudem eine Reaktivierung alter Wassergewinnungsanlagen, die Schaffung neuer Verbundstrukturen, der Ausbau von Wasserspeichern sowie im Einzelfall auch die Erkundung neuer Grundwasservorkommen helfen. All dies ist nicht zum Nulltarif zu haben. Daher ist es erforderlich, dass Bund, Länder, Kommunen und die Wasserwirtschaft zusammenwirken, denn die Bewältigung der Klimafolgen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Auch müssen mögliche Interessenkonflikte bei der Trinkwasserversorgung zukünftig gelöst werden – dies betrifft insbesondere die Landwirtschaft, wasserintensive Industrien, aber auch Naturschutzziele. Wo nicht genug Wasser für alle Abnehmer vorhanden ist, muss die öffentliche Trinkwasserversorgung grundsätzlich Vorrang haben.
Aufgrund der steigenden Wassernachfrage in Hitzeperioden sollte auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Trinkwasser hingewirkt werden. Verbraucher müssen konsequent abwägen, ob der Wasserverbrauch in allen Fällen wirklich erforderlich ist – etwa bei der Gartenbewässerung. Im Einzelfall kann die Entnahme von Wasser für die Bewässerung von Grundstücken daher auch durch die lokalen Wasserversorger untersagt werden. Im Vergleich zu anderen Ländern bleibt Deutschland allerdings grundsätzlich ein wasserreiches Land. Im letzten Jahr wurden mit rund 25 Milliarden Kubikmetern Wasserentnahme nur ca. 13 % des Wasserdangebots genutzt. Ein flächendeckender „Wasserstress“ ist daher in Deutschland derzeit nicht zu befürchten.
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