StVO-Novelle

Ideologische Debatten einstellen, Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen!

Der Individualverkehr, ob mit dem Fahrrad oder auch mit dem Auto hat gerade in der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen. Deshalb wäre es falsch einen Feldzug gegen einzelne Verkehrsträger wie das Auto zu führen, indem das Sanktionsniveau bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unverhältnismäßig erhöht wird.

Der neue Vorschlag, nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h innerorts Fahrverbote zu erteilen, stellt aus Sicht der Kommunen einen tragfähigen Kompromiss dar. Allerdings sollte dieser um die Möglichkeit der Bewährung bei erstmaligem Verstoß ergänzt werden. Gerade für Menschen, die beruflich oder privat auf das Auto angewiesen sind, wie Pendler im ländlichen Raum, ist es wichtig, mit dem Instrument der Fahrverbote verhältnismäßig umzugehen. Fahrverbote führen zudem zu erheblicher Bürokratie durch langwierige Prozesse vor Gericht und binden somit Verwaltungskapazitäten. Mehr Verkehrssicherheit könnte auch dadurch erreicht werden, dass wir konsequenter als bisher den Schilderwald lichten. Mehr als 20 Millionen Verkehrsschilder säumen Deutschlands Straßen. Für neue und zusätzliche Schilder müssen die Kommunen im Jahr rund 40 Millionen Euro aufwenden. Bereits jetzt ist das kurze Intervall immer neuer Schilder und immer detaillierterer Bestimmungen für manche Menschen kaum noch zu durchschauen.

Der Kompromiss umfasst nun auch einen höheren Gestaltungsspielraum der Kommunen für die Umsetzung der Verkehrswende. Die bisherigen Vorschläge zur Behebung des Rechtsfehlers der StVO-Novelle vom April 2020 fanden im Bundesrat keine Mehrheit. Somit gelten derzeit nicht nur für Tempoverstöße, sondern auch für viele weitere Verkehrsverstöße wieder niedrigere oder sogar keine Sanktionen. Beispielsweise sind die im April angepassten Bußgelder für das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse oder das verbotswidrige Befahren von Gehwegen durch Radfahrende weiterhin außer Kraft gesetzt.

(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)

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Foto: © maho - Fotolia.com

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