Die nun ausgesetzte Verschärfung des Bußgeldkataloges, wonach bereits bei der erstmaligen und möglicherweise einmaligen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21 km/h, außerorts um 26 km/h ein Fahrverbot verhängt wird, hat vielerorts zu einer massiven Zunahme von Fahrverboten geführt. So hat sich etwa in der Stadt Köln in den ersten vier Wochen nach Inkrafttreten der Neuregelung die Zahl der ausgesprochenen Fahrverbote mehr als verzehnfacht. Dies bedeutet auch, dass durch diese Regelungen auch zusätzliche Bürokratie in einem erheblichen Ausmaß geschaffen wurde. Daher sollte bei der Diskussion um die nun fällige Neuregelung auch erörtert werden, ob dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Man kann durchaus hinterfragen, ob es wirklich verhältnismäßig ist, wenn jemand – der vielleicht viele Jahre „punktefrei“ gefahren ist – einmalig einen solchen Verstoß begeht, schon mit einem Fahrverbot belegt werden sollte. Möglich wäre beispielsweise, die Bußgelder zwar deutlich zu erhöhen, aber Fahrverbote weiterhin erst bei deutlicheren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verhängen. Wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt könnte auch über ein Fahrverbot auf Bewährung nachgedacht werden. Wir erwarten, dass die nun notwendig gewordene Neuregelung dazu genutzt wird, die bislang gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen und eine gleichzeitig wirksame und ausgewogene Regelung zu finden.
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