Gewerbesteuer

Stellungnahme Kompensation Gewerbesteuerausfälle und Erhöhung Bundesanteil KdU

Hinzu kommen Einnahmeausfälle in den Bereichen Kultur, ÖPNV, Kitas und Schwimmbäder sowie pandemiebedingte spürbare Ausgabensteigerungen. Sofern die Kommunen keine massiven Finanzhilfen seitens ihrer Länder sowie seitens des Bundes erhalten, müssen sie sowohl im Jahr 2020 als auch in den Jahren 2021 und 2022 ihre Investitionen daher zwangsläufig drastisch reduzieren. Dies hätte eine weitere Belastung der Konjunktur zur Folge – die Kommunen würden nicht nur ihre Aufgabe als Stabilitätsanker nicht wahrnehmen können, sie würden darüber hinaus auch rezessionsverschärfend agieren müssen.

Um diese Folge abzuwenden befasst sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung am 7. September 2020 mit den Gesetzesentwürfen zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104a und 143h GG) und zur Entlastung der Kommunen und der neuen Länder. Ziel der Gesetze ist es die Corona-bedingt zu erwartenden Einnahmeausfällen bei der Gewerbesteuer zu kompensieren (je hälftig Bund und Länder) sowie den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) dauerhaft um 25 Prozent zu erhöhen. Darüber hinaus soll der von den neuen Ländern zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zuatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR zu Lasten des Bundes reduziert werden. Die freiwerdenden Mittel sind zur Finanzierung kommunaler Investitionen einzusetzen.

Zu den Gesetzesentwürfen haben der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam Stellung bezogen und unter anderem deutlich gemacht, dass die Kommunen auch in den kommenden Jahren Corona-bedingt mit erheblichen Steuermindereinnahmen rechnen müssen. Auch für die Jahre 2021 und 2022 sind daher weitere Hilfen des Bundes und der Länder notwendig, damit die Kommunen ihre Aufgaben stetig erfüllen können. Bund und Länder müssen zügig auch für diese beiden Jahre eine finanzielle Perspektive für die Kommunen aufzeigen.

An der am 7. September 2020 um 11 Uhr beginnenden öffentlichen Anhörung, die auch live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen wird, wird für den DStGB sein stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Uwe Zimmermann, teilnehmen.

Weitere Informationen:

Foto: © Oliver Boehmer - bluedesign® - stock.adobe.com

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